Die Bundesregierung hat am 9. September 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen („GWB-Digitalisierungsgesetz“) vorgelegt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt, dass die Bundesregierung in wesentlichen Punkten die Linie des Referentenentwurfs beibehalten hat und veröffentlicht ein Positionspapier zum Kabinettsentwurf der 10. GWB-Novelle.
Im Mittelpunkt des GWB-Digitalisierungsgesetzes steht die Modernisierung der wettbewerbsrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Ziel des Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb auch in digitalen Märkten sicherzustellen. Dort müssen sich Nutzer und Anbieter bisher häufig den Regeln großer Plattformen unterwerfen.
Nach dem Entwurf für die Gesetzesänderung sollen neue Instrumente dem Bundeskartellamt künftig einen effektiven Zugriff auf große Plattformen und Digitalkonzerne ermöglichen, wenn sie den Wettbewerb zu ihren eigenen Gunsten behindern. Diese proaktiven Ansätze des GWB-Digitalisierungsgesetzes spiegeln sich auch im geplanten „Neuen Wettbewerbsinstrument“ der Europäischen Kommission wider. Aus Verbrauchersicht sind die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen zu begrüßen.
Am 29. Oktober hat sich das Plenum des Bundestags über das GWB-Digitalisierungsgesetz beraten und dann den Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.
Die komplette Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.