Datum: 19.05.2021

ePrivacy-Verordnung: EU-Parlament muss hohes Schutzniveau verteidigen

vzbv veröffentlicht Kernpositionen mit Blick auf die anstehenden Trilog-Verhandlungen zur ePrivacy-Verordnung

Mit der ePrivacy-Verordnung will die Europäische Kommission den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation verbessern. Der vzbv hatte stets die Vorschläge der Europäischen Kommission und die Position des Europäischen Parlaments begrüßt, die ein hohes Niveau für den Schutz der Privatsphäre der Verbraucher sowie den Schutz personenbezogener Daten bedeuten würden. Demgegenüber ist es bedauerlich, dass die Positionen des Rats der Europäischen Union Ansätze enthalten, die aus Verbrauchersicht inakzeptabel sind.

Zwei Hände halten ein Schloss als Symbol für Datenschutz

Quelle: vege - fotolia.de

Insbesondere kann es nach Ansicht des vzbv nur in eng begrenzten Fällen unter strengen Voraussetzungen tragbar sein, hinter dem Schutzniveau der bisherigen ePrivacy-Richtlinie zurück zu bleiben. Eine Weiterverarbeitung von elektronischen Kommunikationsdaten für „kompatible Zwecke“ ist im besonders sensiblen Bereich der elektronischen Kommunikation aber nicht akzeptabel und nicht mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vereinbar. Gleichzeitig darf die ePrivacy-Verordnung nicht die Prinzipien und Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung unterminieren. Daher lehnt der vzbv entsprechende Vorschläge vehement ab.

Die Kernpositionen des vzbv finden Sie im Downloadbereich.


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ePrivacy-Verordnung

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Kernpositionen des vzbv | Mai 2021

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Florian Glatzner, Referent Team Digitales und Medien

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