Datum: 15.01.2020

Energiesperren nur als letztes Mittel bei Zahlungsrückständen

Stellungnahme des vzbv anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 15. Januar 2020

Einkommensschwache Haushalte werden durch steigende Strom-Grundpreise überproportional stark belastet.

Quelle: lopolo - 123rf.de

Steigende Energiepreise, stagnierende Einkommen und Sozialleistungen und niedrige Energiestandards führen dazu, dass eine relevante Zahl an Haushalten Probleme hat, ihre Strom- und Gasrechnung zu bezahlen. Nach Zahlen der Bundesnetzagentur wurden im Jahr 2018 knapp fünf Millionen Stromsperren angedroht.

Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen von Energiesperren können für die Betroffenen verheerend sein. Damit Geringverdiener besser in die Lage versetzt werden, notwendigen Verbindlichkeiten nachzukommen, fordert der vzbv die gesetzliche Pflicht zur Weitergabe sinkender Kostenbestandteile an die Haushaltskunden.

Hier die konkreten Forderungen des vzbv:

  • Senkung des Strompreises durch eine Steuer-, Abgaben und Umlagenreform;
  • Sinkende Einkaufspreise sind zügig an die Haushaltskunden weiterzugeben. Wettbewerb im Sonderkundensegment muss gestärkt werden, damit hiervon auch ein Preisdruck auf die Grundversorgungspreise ausgeht;
  • Die Einnahmeseite der Haushalte mit geringem Einkommen ist an die Ausgabesteigerungen anzupassen, beispielsweise über eine dynamische Anpassung des ALG II-Regelsatzes;
  • In der Grundversorgungsverordnung sind Maßnahmen für einen besseren Schutz vor Stromsperren zu ergreifen;
  • Energieeffizienzmaßnahmen als nachhaltigste Kostenentlastung sind gezielt zu fördern;
  • Die Prozesse der Versorgungsunternehmen sind zu optimieren und Kooperationen zwischen Versorgern, Behörden, Verbrauchern und Beratungsstellen stärker zu fördern.

Die komplette Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich.

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Stromsperren muss stärker entgegengewirkt werden | Stellungnahme | Januar 2020

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Thomas Engelke

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