Der vzbv hat Lösungsansätze zur Verbesserung der EU-Gesetzgebung zur Cybersicherheit vorgelegt.
Verbraucher sind großen Risiken durch unsichere webbasierte Dienste und vernetzte Geräte im „Internet der Dinge“ ausgesetzt. Der vzbv fordert daher Erweiterungen der europäischen Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie), aber auch ein neues Gesetz, das Anforderungen an vernetzte Geräte verbindlich regelt. Security by Design und Security by Default müssen als Konstruktionsprinzipien verpflichtend werden.
Die Forderungen des vzbv im Einzelnen:
- Erweiterung des Geltungsbereichs der NIS-Richtlinie auf weitere digitale Dienste, u.a. Social-Media-Plattformen und kleinere Unternehmen.
- Erweiterung der Meldepflicht, so dass Betroffene direkt informiert werden müssen im Falles eines Sicherheitsvorfalls. Dies muss auch bei Vorfällen mit wenigen betroffenen Personen geschehen.
- Pflicht zur verschlüsselten Speicherung und Übertragung sensibler Daten.
- Verpflichtung auf sichere Authentisierungsmechanismen.
- Bereitstellung von Sicherheitsupdates über die erwartbare Lebensdauer des Produkts.
- Spezifische technische Normen und Standards zur Konkretisierung von Sicherheitsmaßnahmen.