Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine Datenstrategie, um die Bereitstellung und Nutzung von Daten zu steigern – und zugleich Datenmissbrauch zu verhindern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt in einer Stellungnahme die Stoßrichtung der bisher veröffentlichten Eckpunkte, auch wenn diese noch vage formuliert sind.
Insbesondere hebt der vzbv in seiner Stellungnahme folgende Punkte hervor:
- Positiv ist, dass sich die Bundesregierung zu einem starken Datenschutz und der Datenschutz-Grundverordnung bekennt – statt über umstrittene Begriffe wie „Datenreichtum“ und „Datensouveränität“ einen Gegenpol zum Datenschutz aufzubauen. Zu begrüßen ist ebenfalls, dass die Regierung die Idee nicht weiterverfolgt, ein Dateneigentumsrecht einzuführen.
- Der für die Datenstrategie zentrale Begriff der „verantwortungsvollen Nutzung“ muss klar definiert werden. Er kann nicht mit dem der „rechtskonformen Nutzung“ deckungsgleich sein, sondern muss sicherstellen dass Daten gemeinwohlorientiert verwendet werden. Dies schließt beispielsweise eine Datennutzung aus, die allein auf die Beeinflussung von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu kommerziellen Zwecken ausgerichtet ist.
- Um eine umfassende Strategie zu formulieren, muss auf bisherigen Arbeiten aufgebaut werden. Daher ist es unerlässlich, die Erkenntnisse der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0, des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen sowie der Datenethikkommission bei der Formulierung der Datenstrategie zu berücksichtigen.
Bisher ist der vzbv nicht in den Beteiligungsprozess der Regierung eingebunden, steht aber gerne bereit, seine Expertise und Verbraucherperspektive in den weiteren Prozess einzubringen.
Die komplette Stellungnahme finden Sie im Download-Bereich.