- vzbv lehnt die Idee eines „Dateneigentums“ ab.
- Die gegenwärtige Rechtslage kann die sich stellenden Herausforderungen lösen.
- Die datenschutzrechtliche Einwilligung muss konsequent im Sinne der DSGVO umgesetzt und durchgesetzt werden.
Daten werden oft als „Rohstoffe des 21. Jahrhunderts“ betitelt. Die Diskussion über ein Eigentum an Daten beschäftigt derzeit Teile der Politik und Gesellschaft und hat Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. So könnte der datenschutzrechtliche Ordnungsrahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) um ein Dateneigentum ergänzt werden. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands birgt Dateneigentum jedoch mehr Gefahren, als dass es Lösungen liefern könnte.
„Bei der Debatte um Dateneigentum dreht es sich vielmehr um Ausschließlichkeitsrechte an Daten. Es geht um den Ausschluss von anderen und damit im Umkehrschluss um exklusive Nutzung. Aber Daten sind keine Sachen. Daten können wir im Gegensatz zu Dingen nicht einfach verkaufen und übergeben. Somit stellt sich die Frage, ob man hier die Art von Bestimmungen wie wir sie in der analogen Welt kennen, auch in die digitale Welt übertragen sollten“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Ein Dateneigentumsrecht macht nichts besser aber vieles komplexer
Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung prägen Daten das alltägliche Leben der Menschen in Deutschland, Europa und weltweit. Dateneigentum soll zum einen die Hoheit über die eigenen Daten zurückbringen, zum anderen geht es um Wertschöpfung, die man mit den Daten betreiben könnte. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind jedoch beide Annahmen falsch. Im Gegenteil: Die Folge der Einordnung von Daten als Eigentum wäre die weitere Kommerzialisierung grundrechtssensibler Bereiche.
Ein nationaler Alleingang in Richtung Dateneigentumsrecht macht nichts besser aber vieles komplexer. Datennutzung- und Austausch geschehen nicht territorial. Sachen und Daten sind von ihren Wesensmerkmalen unterschiedlich. Daten müssen und dürfen somit nicht wie Sachen behandelt werden. Der vzbv fordert ein „Dateneigentum“ abzulehnen.
Einwilligung muss gestärkt werden
Bereits nach gegenwärtiger Rechtslage ist die Verarbeitung von und der Zugriff auf Daten umfassend geregelt. Das Datenschutzrecht, aber auch andere Gesetze regeln den Zugang zu und den Umgang mit Daten.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Einwilligung das zentrale Instrument, um über die Nutzung ihrer Daten zu bestimmen. Deswegen ist es so wichtig, dass die Einwilligung korrekt im Sinne der DSGVO umgesetzt wird. Das ist dann nicht der Fall, wenn die Einwilligung einem bloßen formalistischen Akt gleichkommt. Sie muss vielmehr freiwillig und nicht nach dem Prinzip „Friss oder stirb“ erfolgen. Nur so haben Verbraucher die Wahl und Möglichkeit über ihre Daten zu bestimmen. Die gegenwärtige Rechtslage bildet dafür einen geeigneten Rahmen. Sie muss jetzt konsequent um- und durchgesetzt werden.