- Unternehmen sollen nach einem Beschluss des Bundeskabinetts Kosten für entfallene Veranstaltungen vorerst nicht erstatten müssen.
- Verbraucher sollen zur Annahme von Gutscheinen verpflichtet werden.
- Für den vzbv verteilen die Zwangsgutscheine die Lasten der Krise in unfairer Weise auf die Schultern der Verbraucher.
Ob Konzertticket, Fußballdauerkarte oder Fitnessstudiomitgliedschaft – im Zuge der Corona-Pandemie können Verbraucherinnen und Verbraucher diese nicht nutzen. Veranstaltungen fallen aus. Daraus ergibt sich normalerweise ein Anspruch auf Erstattung. Dieser soll nach einem Beschluss des Bundeskabinetts aber ausgesetzt werden. Verbraucher sollen stattdessen Gutscheine annehmen müssen. Das kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und fordert Nachbesserungen.
„An den Folgen der Corona-Krise haben alle schwer zu tragen, Unternehmen wie Verbraucherinnen und Verbraucher. Die geplanten Zwangsgutscheine verteilen die Lasten aber auf eine unzumutbare und unfaire Weise. Die Pläne drohen viele Verbraucher zu überfordern“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Keine Absicherung bei Pleite des Anbieters
In einer Kurzstellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert der vzbv, dass auf diese Weise das Insolvenzrisiko komplett auf die Verbraucher abgewälzt wird. Die Gutscheine sind nicht abgesichert. Heißt: Sollte ein Anbieter Pleite gehen, bleiben Verbraucher vermutlich auf den Kosten sitzen.
Zusätzlich tragen sie das Preissteigerungsrisiko. Ein Beispiel: Steigt der Ticketpreis für den Nachholtermin eines Konzerts, weil etwa die Miete für den Veranstaltungsort höher ausfällt, sollen die Verbraucher die zusätzlichen Kosten tragen. Das ist aus Sicht des vzbv nicht hinnehmbar, Nachbesserungen am Gesetzentwurf sind notwendig.
Solidariät muss freiwillig bleiben
Viele Menschen solidarisieren sich bereits mit den Anbietern und entscheiden sich freiwillig für einen Gutschein. Bei dieser Freiwilligkeit müsse es bleiben, so Müller: „Solidarität zum Zwang zu machen und bewährtes Verbraucherrecht – nämlich den Anspruch auf Erstattung – auszuhebeln, ist der falsche Weg. Der Staat darf nicht verordnen, wofür die Menschen ihr Geld ausgeben.“
Problematisch könnte für viele Verbraucher zudem sein, dass eine Vielzahl von Freizeitaktivitäten durch die Neuregelung erfasst ist. In der Summe können so erhebliche Beträge für Tickets, Kurse und Mitgliedschaften zusammenkommen, die Verbrauchern nicht erstattet werden und somit für einen längeren Zeitraum fehlen.
Zwar sieht der Gesetzentwurf eine Unzumutbarkeitsregelung vor, die aber zu unbestimmt bleibt. Der vzbv fordert eine klare und eindeutige Definition der Härtefälle und die Benennung einer Schlichtungsstelle.
Aufruf: Betroffene können Erfahrungen in der Corona-Krise melden
Um Betrug, Abzocke und Missbrauch von Verbraucherinnen und Verbrauchern in der Corona-Krise weiter zu verfolgen, benötigen die Verbraucher-schützer die Hinweise und Beschwerden von Betroffenen. Diese können ihre Erfahrungen direkt online unter https://marktwaechter.de/corona oder https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde melden.
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung.