- vzbv erhebt Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.
- Tochterunternehmen der Otto-Group erzeugt nach Ansicht des vzbv künstlich hohe Inkassokosten.
- Verbraucherinnen und Verbraucher sind aufgerufen, ihre Fälle auf www.musterfeststellungsklagen.de/eos zu melden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingereicht. Die EOS Investment GmbH übernimmt offene Forderungen und beauftragt dann die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID) das Geld einzutreiben. Beide Unternehmen gehören zur Otto-Group. Durch dieses Vorgehen verursacht die EOS Investment GmbH nach Ansicht des vzbv künstlich hohe Kosten. Der vzbv ruft Verbraucher auf, unter www.musterfeststellungsklagen.de/eos zu prüfen, ob sie betroffen sind und ihre Unterlagen hochladen.
„Mit unserer Musterfeststellungsklage gegen die EOS Investment GmbH wollen wir als vzbv der Praxis des Konzerninkassos einen Riegel vorschieben. Durch die Gründung eines konzerneigenen Inkassobüros verursacht die EOS Investment GmbH künstlich hohe Kosten. Die Inkassobüros ziehen Verbraucherinnen und Verbrauchern mit völlig überzogenen Forderungen viel Geld aus der Tasche. Ein Verbraucher meldete dem vzbv, dass EOS von ihm Inkassokosten von 480 Euro verlangt. In welchem Ausmaß andere Verbraucher davon betroffen sind, können sie mit dem Klage-Check überprüfen und gleichzeitig ihre Unterlagen hochladen,“ sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Im Inkassobereich sind die Unternehmen der EOS-Gruppe einer der größten Akteure am deutschen Markt. Dazu gehört die EOS Investment GmbH, welche Forderungen anderer Unternehmen, unter anderem von Banken sowie der Otto-Group, übernimmt. Die EOS Investment GmbH beauftragt anschließend die EOS DID mit dem Inkasso. Sowohl EOS Investment GmbH als auch EOS DID gehören selbst zur Otto-Group. Damit bilden sie als Schwesterunternehmen eine wirtschaftliche Einheit.
Nach Ansicht des vzbv dürfen die beiden EOS-Unternehmen diese Inkassokosten nicht fordern, da sie demselben Konzern angehören. Indem die Unternehmen sich gegenseitig beauftragen, treiben sie die Kosten künstlich in die Höhe. Statt einfacher Mahngebühren von beispielsweise 2,50 Euro sollen Verbraucher Inkassokosten von mindestens 70,20 Euro zahlen.
Die Klage wendet sich gegen Inkassokosten, welche die EOS Investment für die Beauftragung von EOS DID in Rechnung stellt. Der vzbv ruft Verbraucher dazu auf, ihren Fall mit dem Klage-Check zu prüfen. Sie können dort zusätzlich ihre Unterlagen hochladen. Der Klage anschließen können sie sich nach Eröffnung des Klageregisters. Aktuelle Informationen und ein FAQ gibt es auf musterfeststellungklagen.de/eos. Mit der Anmeldung zum News Alert erhalten Verbraucher alle wichtigen Informationen und Termine per E-Mail.
Am 26. September 2021 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert eine neue Verbraucherpolitik: krisenfest, fair und nachhaltig. Starker Verbraucherschutz schafft Vertrauen in eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Davon profitieren Verbraucher und Unternehmen. #StarkeVerbraucher www.starke-verbraucher.de
Verbraucherzentralen helfen weiter
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwerden können sie über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.