Durch die folgenden Buttons können Sie direkt auf einen speziellen Bereich des Inhaltes springen
Datum: 20.12.2021

vzbv mahnt Anbieter von Erotik-Adventskalendern ab

Verstöße gegen EU-Informationspflichten bei Sexspielzeugen

  • Handfesseln, Mundknebel und Vibratoren ohne Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise.
  • Fehlende Materialkennzeichnung und Zutatenlisten.
  • Informationen oft unleserlich oder nur in Englisch verfügbar.
Sexspielzeug

Quelle: New Africa - AdobeStock

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sechs Online-Anbieter von Erotik-Adventskalendern wegen teils massiver Verstöße gegen Kennzeichnungs- und Informationspflichten abgemahnt. Bei mehr als zwei Dutzend Sexspielzeug-Artikeln entdeckte der vzbv Rechtsverstöße. Die abgemahnten Anbieter informieren entweder gar nicht oder unzureichend über ihre Produkte und deren sachgemäße Anwendung. Häufig fehlen Gebrauchsanleitungen und wichtige Sicherheitshinweise. Die Materialien oder Zutaten bleiben oft unbekannt.

„Falsch angewendet können Fesseln, Mundknebel, Nippelklemmen oder Prostatavibratoren mit Fernbedienung für erhebliche Verletzungen sorgen. Enthalten die Sextoys Materialien und Zutaten, die Allergien auslösen können, muss dies unbedingt vorher erkennbar sein“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. „Safer Sex im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, dass Anbieter bestehende Informations- und Kennzeichnungspflichten einhalten.“

EU-Verordnungen schreiben Pflichtinformationen vor

Die für 100 bis 200 Euro angebotenen Adventskalender enthalten hinter den Türen eine Mischung aus Sexspielzeugen, Kosmetikartikeln, Medizinprodukten, Textilien und Lebensmitteln. Je nach Produktart gelten dafür in der EU unterschiedliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten. Bei Textilien muss zum Beispiel die Faserzusammensetzung etikettiert sein. Lebensmittel-Verpackungen müssen eine Zutatenliste und Hinweise auf Allergene enthalten. Bei Medizinprodukten sind unter anderem Name und Anschrift des Herstellers, CE-Kennzeichen, Herstellungsdatum und Ablaufdatum anzugeben.

Nach dem Produktsicherheitsgesetz sind auch verständliche Gebrauchs- und Bedienungsanleitungen in deutscher Sprache verpflichtend. Sie sollen die sichere Anwendung der Produkte gewährleisten und Verbraucher:innen vor möglichen Gefahren schützen.

vzbv beanstandet zahlreiche Rechtsverstöße

Die Kalender wurden oft ohne Gebrauchsanleitung und Sicherheitshinweise für die enthaltenen Artikel ausgeliefert. Wenn es überhaupt Anleitungen gab, waren sie oft unzureichend oder nur in Englisch verfügbar. Die Unternehmen lassen ihre Kunden häufig im Unklaren darüber, aus welchen Materialien die Produkte bestehen. Bei Lebensmitteln fehlen Angaben zu Zutaten und Allergenen, bei Kosmetikartikeln, Gleitmitteln und anderen Medizinprodukten Angaben zur Haltbarkeit. Auf Textilien sind die vorgeschriebenen Etiketten nicht vorhanden oder unleserlich. Bei einem „veganen Toy Cleaner“ ein Produkt zur Desinfektion von Sexspielzeugen – fehlen Angaben zu den Wirkstoffen und ihrer Konzentration sowie zur Entsorgung.

vzbv fordert Unterlassungserklärung

Der vzbv sieht darin eine gravierende Verletzung von Verbraucherschutzvorschriften. Der Verband hat die sechs Anbieter aufgefordert, die Kalender nicht mehr ohne die vorgeschriebenen Produktinformationen zu vertreiben. Geben die Unternehmen die geforderte Unterlassungserklärung nicht ab, droht ihnen eine Klage.

Alles zum Thema: Rechtsdurchsetzung

Artikel (116)
Dokumente (2)
Eine für alle - Musterfeststellungsklage einführen | Stellungnahme des vzbv | September 2017

Eine für alle - Musterfeststellungsklage einführen | Stellungnahme des vzbv | September 2017

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Musterfeststellungsklage | September 2017

Ansehen
PDF | 377.49 KB
„Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“ | Rede von Klaus Müller | Oktober 2018

„Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“ | Rede von Klaus Müller | Oktober 2018

„Musterfeststellungsklage – was ist das eigentlich?“ | Rede von Klaus Müller | Oktober 2018

Ansehen
PDF | 234.84 KB
Urteile (10)
Termine (5)
Videos & Grafiken (11)
Sammelklage gegen Vodafone

Sammelklage gegen Vodafone

Video ansehen
Infografik: So funktionieren Sammeklagen

Quelle: vzbv

Infografik: So funktionieren Sammelklagen

Vorschau
JPG | 1.02 MB | 6540x3481
Infografik: Checkliste Vergleich vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Infografik: Checkliste Vergleich vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Infografik: Checkliste Vergleich vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Vorschau
JPG | 815.28 KB | 4172x4178
Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage

Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage

Infografik: Fahrplan Vergleich vzbv VW Musterfeststellungsklage Quelle: Quelle: vzbv mit Grafiken von Flaticon.com - Monkik, prettycons, Smashicons, Freepik

Vorschau
JPG | 1.73 MB | 4172x4377
Infografik: Vergleichsergebnis vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Infografik: Vergleichsergebnis vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Infografik: Vergleichsergebnis vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW

Vorschau
JPG | 802.53 KB | 4172x4178

Kontakt

Kontakt

Icon für Kontakt für Verbraucher

Service für Verbraucher:innen

Was suchen Sie? Wählen Sie eine passende Option:

Kontakt

Zu sehen ist auf hellem Grund der rot gezeichnete Rahmen eines Telefonhörers.

Pressestelle

Service für Journalist:innen

presse@vzbv.de +49 30 25800-525

Kontakt

Kerstin Hoppe

Kerstin Hoppe

Referentin Team Rechtsdurchsetzung

info@vzbv.de +49 30 25800-0