- vzbv: Beworbene Zutaten müssen auf der Vorderseite in Prozent angegeben werden.
- 83 Prozent der Verbraucher wünschen sich der Studie zufolge auch einen Aromahinweis vorne auf der Verpackung.
- vzbv fordert verständliche Aromabegriffe.
Wenn auf der Verpackung Himbeeren, Honig oder Walnüsse prangen, doch lediglich Mini-Mengen und Aromen drin sind, sorgt das für Ärger bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Besonders wenn nur die Zutatenliste über geringe Mengen und den Zusatz von Aromen informiert, fühlen sich viele getäuscht. Das zeigt eine aktuelle Studie der Universität Göttingen und Zühlsdorf + Partner im Auftrag des Projekts Lebensmittelklarheit. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert klare Hinweise auf der Produktvorderseite.
„Informationen über Zutatenmengen und Aromen dürfen sich nicht im Kleingedruckten verstecken. Wenn Produkte mit exklusiven Zutaten werben, davon aber nur Mini-Mengen und zusätzlich Aromen drin sind, muss das klar und deutlich vorne auf der Verpackung stehen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Mini-Mengen deutlicher kennzeichnen
Die aktuelle Studie untersuchte, welche Erwartungen fiktive, aber an realen Produkten orientierte Verpackungen in unterschiedlicher Aufmachung bei den Befragten wecken. Demnach fühlen sich Verbraucher weniger getäuscht, wenn bereits auf der Vorderseite der Anteil einer prominent beworbenen Zutat in Prozent angegeben wird. Das gilt auch und gerade, wenn nur wenig von dieser Zutat enthalten ist. Der vzbv fordert, die Menge beworbener Zutaten in Prozent auf der Vorderseite anzugeben. Bislang ist nicht vorgeschrieben, wo dieser Hinweis stehen muss; kleine Mengen sind komplett von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
Aromahinweise nach vorne
Auch auf einen Aromazusatz solle schon auf der Verpackungsvorderseite hingewiesen werden. Das wünschen sich 83 Prozent der Befragten. Müller: „Wenn Hersteller es mit mehr Wahrheit und Klarheit ernst meinen, können sie mit einem deutlichen Aromahinweis auf der Vorderseite bereits viel bewirken.“
Die Studie zeigt zudem, dass die gesetzlich definierten Aromabegriffe wie „natürliches Aroma“ oder „Aroma“ missverständlich und für Verbraucher schwer zu unterscheiden sind. Die Befragten gehen oft davon aus, dass Aromen künstlich und überwiegend nicht aus echten Früchten hergestellt werden. Ein Beispiel: Befragt nach ihrem Verständnis des Begriffs „natürliches Himbeeraroma“, gaben 44 Prozent an, dass das Aroma künstlich hergestellt worden sei. Tatsächlich muss natürliches Himbeer-aroma aber zu mindestens 95 Prozent aus Himbeeren bestehen. Der vzbv fordert verständliche Aromabegriffe und eine entsprechende Anpassung der EU-Aromen-Verordnung.
Grosses Misstrauen gegenüber Herstellern
Das Misstrauen der Verbraucher gegenüber Produktaufmachungen und Herstellern ist groß. Selbst wenn sich etwa auf einem Joghurtbecher kein Hinweis auf Aromen findet, vermuten drei Viertel der Befragten (75 Prozent) Aromen im Produkt. Ganze 84 Prozent der Verbraucher glauben, dass Verpackungen die Lebensmittel oft besser darstellen, als sie in Wirklichkeit sind. Nur zehn Prozent haben Vertrauen in die Lebensmittelhersteller. „Dieses Misstrauensvotum ist alarmierend. Nur mit einer besseren Kennzeichnung können Hersteller Vertrauen zurückgewinnen“, sagt Müller. Das Projekt Lebensmittelklarheit bietet an, im Dialog mit den Herstellern Verbesserungen zu erarbeiten.
Das Projekt Lebensmittelklarheit
Das Projekt Lebensmittelklarheit ist ein Gemeinschaftsprojekt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentralen. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.