Nachdem Volkswagen die Vergleichsverhandlungen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgebrochen hat, hat das Oberlandesgericht Braunschweig die beiden Parteien zu einem Gütegespräch eingeladen.
Der vzbv hat die Einladung angenommen. An der Forderung des vzbv, dass ein Vergleich fair, transparent und überprüfbar abgewickelt werden muss, hat sich nichts geändert. Das Gespräch wird in Kürze stattfinden.
Das OLG Braunschweig führt die Verhandlungen in der Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Volkswagen AG.
Ein FAQ zur Musterfeststellungsklage gegen VW finden Sie hier.