Datum: 18.02.2020

Musterfeststellungsklage gegen VW: Antworten auf aktuelle Fragen

vzbv veröffentlicht FAQ zum Verfahren gegen VW

Logo Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Volkswagen AG

Quelle: vzbv unter Verwendung von Avantgarde - fotolia.com

In den vergangenen Wochen führten der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Volkswagen AG Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel, betroffene Dieselkunden schnell zu entschädigen. Die Verhandlungen sind am Freitag, den 14. Februar 2020, vorerst gescheitert. In einem FAQ hat der vzbv offene Fragen gesammelt und beantwortet.

Alle Fragen und Antworten finden Sie auch als pdf-Dokument im Download-Bereich.

In Deutschland sieht das Gesetz in Fällen mit vielen Betroffenen lediglich eine Musterfeststellungsklage vor. Das heißt, selbst nach einem erfolgreichen Urteil erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht direkt Schadenersatz. Sie müssen nach dem Urteil eine individuelle Entschädigung selbst durchsetzen. Dieses Verfahren kostet Zeit. Um zu einer schnelleren und pragmatischeren Lösung zu kommen, hat der vzbv Volkswagen immer wieder Vergleichsverhandlungen angeboten.

Der Konzern hatte einen solchen Vergleich wiederholt abgelehnt, aber Ende 2019 eingelenkt. In der Folgezeit fanden Verhandlungen statt mit dem Ziel, betroffene Dieselkunden zu entschädigen. Im Falle eines Vergleichs hätte der vzbv seine Klage zurückgezogen.

Die Verhandlungen sind vorerst gescheitert, weil Volkswagen keinem transparenten vertrauenswürdigen und sicheren Abwicklungsverfahren zugestimmt hat. Genau das – eine verlässliche Lösung – war aber eine der entscheidenden Voraussetzungen für den vzbv. Ziel war es, Verbraucherinnen und Verbraucher davor zu bewahren, bei Problemen im Rahmen der Abwicklung erneut gegen VW vor Gericht ziehen zu müssen. Das hätte weitere Klagen und Ärger bedeutet. Bei einem Direktvergleich durch VW fehlte ein Schutzschirm der Verbraucherschützer.

Nein, einen solchen gab es nicht. Volkswagen hatte einer Entschädigung für die einzelnen Geschädigten in Höhe von etwa 15 Prozent des Kaufpreises zugestimmt. Die von VW ins Spiel gebrachte Summe von 830 Millionen Euro ist die Hochrechnung der dafür von Volkswagen zu bildenden Rückstellungen. Die 15 Prozent des Kaufpreises waren für den vzbv eine Gesprächsgrundlage. Dem vzbv sind neben der Summe aber auch Transparenz und Sicherheit bei der Abwicklung wichtig.

Transparenz und Sicherheit bedeuten: Es ist sichergestellt, dass das Geld in vereinbarter Höhe zum vereinbarten Zeitpunkt auf dem Konto eintrifft und dies vom vzbv kontrolliert wird. Darüber konnte mit Volkwagen leider keine Einigung erzielt werden. Wer ein Haus baut, verabredet mit dem Bauunternehmen schließlich auch nicht nur den Kaufpreis, sondern auch, wo Wände, Türen und Fenster hinkommen und wann der Einzugstermin ist. Das gehört dazu.

Ganz generell ist es nach nahezu fünf Jahren Dieselskandal natürlich eine erfreuliche Nachricht, dass Volkswagen auch in Deutschland Zahlungen leisten will. In den Vergleichsverhandlungen war Volkswagen nicht bereit, alle betrogenen Kunden zu entschädigen. Wenn es jetzt wirklich um Fairness geht, sollte der VW-Konzern das Angebot allen Betroffenen unterbreiten und nicht nur denen, die im Klageregister der Musterfeststellungsklage stehen. Bislang sind jedoch keine Details des Angebots bekannt.

Der vzbv fordert Volkswagen auf, die Bedingungen des direkten Solo-Angebotes fair zu gestalten – zum Beispiel eine ausreichende Bedenkzeit zur Prüfung des Angebots vorzusehen. Dies ist keine Bewertung durch den vzbv. Eine solche kann erst erfolgen, wenn das Angebot auf dem Tisch liegt.

Solange die Details nicht bekannt sind, lässt sich keine Bewertung vornehmen. Und da jeder Fall individuell ist, wird sich auch keine pauschale Empfehlung geben lassen. Sicher aber ist: Verbraucher sollten das Entschädigungsangebot sorgfältig prüfen und ihre Möglichkeiten abwägen.

Der vzbv rät weder ab, noch warnen wir vor der Annahme des Angebotes. Wenn Verbraucher ein Angebot erhalten, das sie fair finden, erhalten sie eine Wahl: das Angebot annehmen oder weiter auf die Musterstellungsklage vertrauen. Wahlfreiheit ist aus Verbrauchersicht gut. Betroffene müssen jedoch darauf vertrauen, dass VW das Geld auch in vereinbarter Höhe und Zeit überweist. Dem vzbv sind Sicherheit und Transparenz wichtig.

Transparenz bedeutet, dass nachprüfbar ist, ob die Geschädigten auch wirklich das bekommen, was am Ende in einem Vergleich gestanden hätte. Sicherheit bedeutet: Es ist sichergestellt, dass das Geld in vereinbarter Höhe zum vereinbartem Zeitpunkt auf dem Konto eintrifft, ohne dass der Kunde dafür zum Beispiel zu einem VW Händler muss.

Der vzbv hat Volkswagen bis zum letzten Stand der Vergleichsgespräche auf etwa 15 Prozent des Kaufpreises hoch verhandelt. Das ist nicht großzügig von VW, liegt aber in der Mitte der Vergleiche, die klagende Dieselkunden bereits mit dem Konzern geschlossen haben.

Es kommt aber immer auf das Gesamtpaket an. Also Fragen wie: Welche Rechte werden zu welchem Zeitpunkt abgetreten? Eine Generalverzichtserklärung, die auch noch unbekannte und zukünftige Ansprüche beinhaltet, hat der vzbv abgelehnt. Auch die Frage, wann tritt der Verzicht ein, ist entscheidend: Mit Annahme des Vergleichs oder erst, wenn das Geld auf dem Konto der Verbraucher ist? Das sind wichtige Punkte, von denen entscheidend abhängt, ob das Angebot gut ist oder nicht.

Im Moment gar nichts. Es bleibt abzuwarten, wann das Angebot von Volkswagen mit allen Details offiziell ist und wie der Konzern auf die Kunden zugeht, um sie zu informieren.

Die Formalien müssen die Verbraucher mit Volkswagen direkt erledigen. Der vzbv ist weder in die Erstellung noch in die Abwicklung dieses Angebots eingebunden. Wenn Verbraucher das direkte Entschädigungsangebot von VW annehmen, müssen sie im Rahmen der Musterfeststellungsklage nichts weiter tun.

Betroffene müssen und können sich nicht mehr aus dem Klageregister austragen lassen. Kommt es aber zu einem positiven Feststellungsurteil im Rahmen der Musterfeststellungsklage, soll der von VW angebotene Einzelvergleich dazu führen, dass die Verbraucher nicht noch einmal individuell Schadensersatz gegenüber VW einfordern können.

Die Musterfeststellungsklage geht weiter. Das heißt: Alle Verbraucher, die sich in das Klageregister eingetragen haben und nicht auf das VW-Angebot eingehen, sind nach wie vor an den Ausgang der Musterfeststellungklage gebunden.

Der Prozess am Oberlandesgericht Braunschweig wird fortgesetzt. Der Senat hatte Volkswagen im zweiten Verhandlungstag ausdrücklich aufgefordert, Vergleichsverhandlungen aufzunehmen. Das erfolgte entsprechend. Volkswagen hat die Verhandlungen vorerst scheitern lassen. In den daraufhin vom Gericht angesetzten und derzeit andauernden Verhandlungen vor einem Güterichter kämpft der vzbv weiter für eine gute Lösung für die Verbraucher

Das lässt sich nicht verlässlich sagen.

Eine transparente und vertrauenswürdige Abwicklung des Vergleichs hätte beinhaltet, dass Verbraucher rechtssicher und fair aufgeklärt werden. Hundertausende Ansprüche und Dokumente hätten geprüft und die Zahlungen kontrolliert werden müssen. Einer der vzbv-Vorschläge sah vor, diese Abwicklung über die vom vzbv beauftragten Prozessanwälte laufen zu lassen. Neben der Entschädigung an die Verbraucher hätte VW für die Abwicklung 120 Euro pro Person gedeckelt auf einen Maximalbetrag 50 Millionen Euro zahlen müssen.

Weltweit soll Volkswagen für seinen Dieselbetrug laut Medienberichten weit mehr als 1,7 Milliarden an Anwaltskosten gezahlt haben. Die maximal 50 Millionen Euro für eine rechtssichere und zuverlässige Abwicklung des Vergleichs auf dem Heimatmarkt sollen dem Konzern dann aber zu viel gewesen sein. Das ist aus Sicht des vzbv ein vorgeschobener Grund. 

Hinzukommt, dass die Abwicklung über die vom vzbv beauftragten Anwälte keinesfalls zwingend war. Der vzbv hat noch zwei Tage vor Platzen der Vergleichsverhandlungen den Vorschlag gemacht, dass diese Anwälte lediglich die Abwicklung kontrollieren. Wenn Volkswagen nun alles selbst in die Hand nimmt, wer beurteilt und kontrolliert dann, ob alles seine Richtigkeit haben wird?

Der vzbv hat zwei Tage vorm Scheitern der Verhandlungen eine zweiseitige Leistungsbeschreibung übersandt. Das Schreiben ist auch angekommen, Volkswagen hat darauf reagiert. Auf die Leistungsbeschreibung ist Volkswagen nicht eingegangen, sondern hat zwei Tage später über die Presse das Ende der Verhandlungen bekannt gegeben.

Ja. Und das ist auch kein Geheimnis. Eine der ersten Bedingungen von Volkswagen in den Vergleichsverhandlungen war, dass der Vergleich bis Anfang Mai abgewickelt sein müsste. Da die Schaffung der technischen Plattform, die Information und Aufklärung der Kunden und die Abwicklung des Vergleichs dauert, ergab sich daraus ein enormer Zeitdruck. Zwingend für den vzbv war, dass den Verbrauchern genug Bedenkzeit bleibt. Darum gab es einen engen Zeitplan.

Nachdem VW sich tagelang nicht zu den offenen Fragen der Umsetzung und Abwicklung geäußert hat, hat der vzbv ein Ultimatum bis Freitag 14.02.2020, 12 Uhr, gestellt. Am Freitag um 11.53 Uhr ging eine E-Mail von Volkswagen ein. Auf Grundlage dieser Mail hätte der vzbv die Gespräche weitergeführt, erfuhr aber bereits kurz nach 12 Uhr aus der Presse, dass Volkswagen die Verhandlungen vorerst für gescheitert erklärt.

Selbstverständlich ist der vzbv bereit, weiter für eine gute Lösung für Verbraucher zu kämpfen und zu verhandeln. Es kommt jedoch auf die Umstände an.

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Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen: Antworten auf alle Fragen | 18. Februar 2020

Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen: Antworten auf alle Fragen | 18. Februar 2020

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