Die Bundesregierung will von der Thomas-Cook-Pleite betroffene Pauschalurlauber mit Steuergeld entschädigen. Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Betrag auszugleichen, für den der zuständige Versicherer nicht aufkommt. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
„Es ist gut, dass die Bundesregierung geschädigte Verbraucher nicht im Stich lässt. Wichtig ist, dass Betroffene nun schnell und einfach ihr Geld bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz bereits Anfang Oktober per Brief aufgefordert, für eine vollständige Entschädigung der Thomas-Cook-Kunden zu sorgen. Dieser Brief hat offenbar Wirkung gezeigt.
Unbefriedigend bleibt allerdings, dass der Steuerzahler für einen politischen Fehler und einen Lobbyerfolg der Tourismus- und Versicherungsbranche haften muss. Die hatte vor Jahren die Haftungsbegrenzung von 110 Millionen Euro durchgesetzt, obwohl klar war, dass dies nicht den Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie entspricht und im Falle einer Großveranstalter-Pleite niemals ausreichen wird. Die Bundesregierung muss dringend prüfen, welche Mitverantwortung die Zürich Versicherung trägt und wie sie sich an der Entschädigung beteiligen muss. Es kann nicht sein, dass sich das Unternehmen hier aus der Verantwortung stiehlt.
Irritierend ist, dass die Bundesregierung sich selber nun als Kläger ins Spiel bringt. Die Regierung hat dafür eigentlich das Instrument der zivilgesellschaftlichen Musterfeststellungsklage ins Leben gerufen.
In jedem Fall muss die Bundesregierung nun sehr schnell die EU-Pauschalreiserichtlinie richtig umsetzen. Kunden müssen endlich wirksam gegen Insolvenzen von großen Pauschalreiseanbietern abgesichert werden.“