- Erhöhte Energieeffizienz-Standards sollten auch für neugebaute Wohnhäuser gelten.
- Der vzbv fordert eine steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Sanierungskosten für Eigenheimbesitzer.
- Energieausweise müssen für Verbraucher verständlich und vergleichbar sein.
Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz setzt die Bundesregierung ihren Weg fort, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf werden Verbraucher jedoch nicht genügend bei der energetischen Gebäudesanierung unterstützt. Zu diesem Ergebnis kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer Stellungnahme.
„Bei Neubauten brauchen wir Planungssicherheit für private Bauherren. Der Gesetzentwurf schreibt nur für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand eine hohe Energieeffizienz nach KfW-55-Standard vor. Dieser Standard muss aber auch für Wohngebäude zügig übernommen werden“, so Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen des vzbv.
Energieeffiziente Gebäude sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland und etwa ein Drittel der CO2-Emissionen entfallen auf den Gebäudesektor.
Der KfW-55-Standard beschreibt ein Gebäude, das kaum Heizenergie verbraucht. Dafür ist vor allem eine starke Dämmung von Wänden und Dach sowie eine effiziente Heizanlage in Kombination mit erneuerbaren Energien erforderlich. Die Zahl 55 steht dabei für den prozentualen Energieverbrauch im Vergleich zu einem vergleichbaren Referenzgebäude.
Verbraucher fordern Steueranreiz für energetische Sanierung
Laut einer repräsentativen Umfrage von YouGov im Auftrag des vzbv fordern 79 Prozent der Befragten die steuerliche Abschreibung von energetischen Sanierungskosten. „Für private Hausbesitzer muss es sich lohnen, ihr Eigenheim energetisch zu sanieren. Wir fordern deshalb einen deutlichen Steuerbonus als Anreiz zur Sanierung. Die Energiewende kann nur gelingen, wenn wir die Verbraucher aktiv mit einbinden“, so Engelke.
Energieausweise für Verbraucher optimieren
Der vzbv kritisiert weiterhin, dass der Gesetzentwurf keine Vereinheitlichung der Energieausweise von Wohngebäuden vorsieht. Momentan gibt es verschiedene Arten von Energieausweisen, die untereinander nicht vergleichbar sind.
„Je nach Energieausweis würde also für die gleiche Immobilie ein unterschiedlicher Energieverbrauch ausgewiesen. Alle Verbraucher, seien es Mieter oder Immobilienerwerber, brauchen Klarheit darüber, mit welchem Energieverbrauch sie tatsächlich rechnen müssen“, so Engelke. Außerdem müssen Fehler bei der Berechnung der energetischen Einordung von Bestandsgebäuden im Gesetz behoben werden. „Die Qualität der Energieausweise muss verbessert werden, damit Verbraucher vor Fehlinterpretationen geschützt sind.“
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) legt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammen. Das GEG soll bis 15. Februar 2016 in das Bundeskabinett eingebracht und noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.