Auch nach Umrüstung von betroffenen VW-Fahrzeugen überschreiten die Autos vorgeschriebene Höchstgrenzen. Verbraucher stehen weiterhin im Regen – VW spielt auf Zeit. Das kommentiert Klaus Müller, Deutschlands oberster Verbraucherschützer, wie folgt:
„Grenzen für Abgaswerte, die nur fürs Labor, nicht aber für den Normalbetrieb auf den Straßen konzipiert sind, sind zynisch. Viele Verbraucher fahren VW-Diesel, weil sie annahmen, umweltfreundlich zu fahren. Wenn VW hier bewusst in Kauf nimmt, dass auch nach Umrüstung der Stickoxidausstoß weit über den Höchstgrenzen liegt, ist das nicht akzeptabel.
Der VW-Konzern spielt auf Zeit: Die Verjährungsfrist läuft in gut 200 Tagen ab. In Deutschland müssen betroffene Verbraucher bis zum Jahresende individuell klagen - mit entsprechend hohen finanziellen Risiken, falls sie den Prozess verlieren. In den USA hingegen wurden großzügige Vergleiche geschlossen und Verbraucher entschädigt. Verbraucher in Deutschland werden weiterhin vom Bundesverkehrsminister, von den Aufsichtsbehörden und von VW allein gelassen. Das ist ein klarer Fall von Politikversagen und eine Zumutung – schließlich reden wir von 2,5 Millionen betroffenen Dieselfahren.
Der vzbv fordert von der Politik, endlich zu handeln. Wir brauchen endlich verbraucherfreundliche Lösungen für Betroffene des VW-Skandals und neue Klageinstrumente, die Verbrauchern zu ihrem Recht verhelfen. Die Musterklage muss endlich kommen, dafür sollte sich eine neue Bundesregierung schon jetzt eine Seite im Koalitionsvertrag freihalten.“