- Oberlandesgericht Hamm lässt Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn zu.
- vzbv empfiehlt Kund:innen der Sparkasse KölnBonn ihren Fall mit dem Klage-Check zu prüfen.
- Hintergrund der Klage: Sparkasse KölnBonn zahlt unrechtmäßig erhobene Gebühren nicht zurück.
Verbraucher:innen können sich ab sofort beim Bundesamt für Justiz für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klage im Dezember beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht. Mit einem Klage-Check können Kund:innen der Sparkasse prüfen, ob ihr Fall zur Klage passt.
„Die Sparkasse KölnBonn zahlt eigenmächtig erhöhte oder neu eingeführte Gebühren nicht zurück. Dagegen geht der vzbv mit der Musterfeststellungsklage vor,“ sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Kundinnen und Kunden der Sparkasse können sich jetzt zur Klage anmelden. Das Gericht wird dann entscheiden, ob die Sparkasse die Forderungen erfüllen muss."
Grundlage für die Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse KölnBonn bildet ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27. April 2021. Der BGH hatte die Erhöhung von Entgelten ohne aktive Einwilligung der Kund:innen für unwirksam erklärt. Mit der Musterfeststellungsklage knüpft der vzbv an diese Entscheidung an.
Betroffene Kund:innen können sich kostenlos in das Klageregister eintragen. Damit das Verfahren weitergeht, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher:innen registrieren. Interessierte können einen News-Alert abonnieren, der per E-Mail über alle Neuigkeiten zur Klage gegen die Sparkasse KölnBonn informiert. Antworten auf die wichtigsten Fragen sind in den FAQ auf sammelklagen.de zusammengefasst. Der vzbv empfiehlt Kund:innen der Sparkasse ihren Fall mit dem Klage-Check zu prüfen, an dessen Ende sie auch Textbausteine erhalten, die bei der Registrierung helfen.
Weitere Informationen
vzbv fordert Reform der Musterfeststellungsklage
Künftig werden Verbraucherverbände auch direkt auf Rückzahlung klagen können. Das ist mit der Musterfeststellungsklage noch nicht möglich. Grundlage ist die neue EU-Verbandsklagenrichtlinie, die alle EU-Staaten bis zum 25.12.2022 umsetzen müssen. Der vzbv fordert weitreichende Reformen, um das Verfahren für Verbraucher:innen und klagende Verbände deutlich zu vereinfachen.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Themenseite zur EU-Verbandsklage.