- Aktuelle Umfrage: Deutliche Mehrheit der Befragten (77 Prozent) vertraut nicht auf sozialverträgliche Werbeaussagen auf Lebensmittelverpackungen
- Mehr als drei Viertel (77 Prozent) der Verbraucher:innen sind für eine Regulierung von sozialverträglichen Werbeaussagen auf Lebensmittelverpackungen
- vzbv fordert verbindliche Kriterien für sozialbezogene Werbung auf europäischer Ebene
„Ohne Kinderarbeit“, „superfair“ oder „soziale Bedingungen verbessert“ – auf Verpackungen werben Hersteller häufig mit sozialen Werbeaussagen. Bislang gibt es keine Vorgaben, wann und wie Hersteller diese Aussagen verwenden dürfen. Eine aktuelle forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt: Die deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen hat kein Vertrauen in soziale Werbeaussagen auf Lebensmittelverpackungen und wünscht sich eine gesetzliche Regulierung. Der vzbv fordert den europäischen Gesetzgeber auf diese Lücke zu schließen.
„Soziale Nachhaltigkeit liegt im Trend. Hersteller nutzen dies und werben auf ihren Produkten mit sozialen Werbeaussagen, wie ‚superfair‘ oder ‚faire Löhne‘. Für Verbraucher:innen sind diese Aussagen allerdings nicht verlässlich. Denn bislang sind soziale Werbeaussagen kaum reguliert“, so Christiane Seidel, Leiterin des Teams Lebensmittel im vzbv.
Eine aktuelle repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des vzbv zeigt, dass die deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen (77 Prozent) nicht auf sozialverträgliche Werbeaussagen auf Lebensmittelverpackungen vertraut. Mehr als drei Viertel (77 Prozent) der Befragten sind für eine staatliche Regulierung.
Der vzbv begrüßt, dass die Europäische Kommission im vergangenen Jahr Vorschläge vorgelegt hat, wie umweltbezogene Werbeaussagen reguliert werden können und Greenwashing der Riegel vorgeschoben wird. Nun sollte auch das Thema „Bluewashing“ auf der Tagesordnung stehen. Damit Verbraucher:innen sich auf soziale Werbeaussagen und Siegel verlassen können, muss der EU-Gesetzgeber verbindliche Regeln für Social Claims schaffen.
„Soziale Werbeaussagen, wie ‚fair‘ oder ‚nachhaltig produziert‘ sollten Hersteller nur dann verwenden dürfen, wenn sie entsprechende Belege erbringen“, so Seidel. „Unabhängige Institutionen müssen diese Nachweise prüfen und verifizieren. Nur dann können Verbraucher:innen sozialen Werbeaussagen Glauben schenken.“
Auch Siegel, die auf reiner Selbstzertifizierung beruhen, sollten künftig durch unabhängige Dritte überprüft werden. Für die Nachweiserbringung sozialbezogener Werbeaussagen sind einheitliche, gesetzlich festgelegte Mindestkriterien entscheidend. Social Claims auf Produkten sollten aus Sicht des vzbv nur dann zugelassen sein, wenn sie auf die gesamte Lieferkette des Produkts zutreffen und nicht nur auf einen Teil der Lieferkette.
Methode: Repräsentative Telefonbefragung (30. April bis 6. Mai 2024) von forsa im Auftrag des vzbv. Basis: 1.001 Personen ab 18 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.