Datum: 12.04.2019

Sicherheit bei Verspätung und Zugausfällen

Bahngastrechteverordnung muss Reisende stärken

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Quelle: Kzenon - AdobeStock.com

  • Eine neue europäische Bahngastrechteverordnung muss die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken.
  • Die Mitgliedsländer der Europäischen Union sollen bis Ostern eine schriftliche Positionierung zur Bahngastrechteverordnung vorlegen.
  • Die Bundesregierung muss „Höherer Gewalt“-Klausel eine klare Absage erteilen.

Die rumänische Ratspräsidentschaft hat die Mitgliedsländer gebeten, bis Ostern eine schriftliche Positionierung zur Revision der europäischen Bahngastrechteverordnung vorzulegen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass eine neue Verordnung die Rechte der Reisenden stärken muss.

„Die Deutsche Bahn hat Zuverlässigkeitsprobleme wie nie zuvor. Zu diesem Zeitpunkt auch nur über die Absenkung der Bahngastrechte nachzudenken, wäre fatal. Die Bundesregierung muss sich auf Brüsseler Ebene für ein hohes Schutzniveau für Bahnkunden einsetzen. Gleichzeitig muss sie auch dafür Sorge tragen, dass sich die Bahnkunden wieder auf die Deutsche Bahn verlassen können,“ sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.

Rechte der Reisenden dürfen nicht gesenkt werden

Die derzeitige Bahngastrechteverordnung wurde 2007 beschlossen. Neben einigen Schwächen bietet sie den Bahnkunden einen sicheren Rechtsrahmen und klare Ansprüche bei Problemen mit der Bahn. Durch eine Neufassung der Bahngastrechteverordnung darf dieses Schutzniveau nicht abgesenkt werden. Vielmehr müssen die Schwächen beseitigt und die Rechte von Verbrauchern ausgebaut werden.

Das Europäische Parlament hat nach längeren Verhandlungen im November 2018 eine sehr kundenfreundliche Position beschlossen. Im Gegensatz zu dem Vorschlag der Europäischen Kommission ist die Höhere Gewalt-Klausel dort nicht mehr enthalten. Das bedeutet eine Rechtsunsicherheit für Verbraucher weniger. Denn was schlechte Witterungsverhältnisse ausmacht, ist nicht definiert und liegt im Ermessen des Eisenbahnunternehmens. Ebenso werden die Rechte von Bahnkunden, die zwei separate Tickets auf einer Reise nutzen, gestärkt. Die gesamte Reisekette wäre somit abgesichert, auch wenn Tickets von unterschiedlichen Unternehmen erworben wurden.

Eine kundenfreundliche Bahngastrechteverordnung

Die rumänische Ratspräsidentschaft hat die Mitgliedsländer gebeten, bis Ostern eine schriftliche Positionierung vorzulegen, um daraus eine abgestimmte Position des Rates zu entwickeln. Deutschland sollte sich an der Position des Europäischen Parlamentes orientieren und insbesondere den Passus zur höheren Gewalt ablehnen. „Eine Höhere Gewalt-Klausel im Bahnbereich würde Reisende deutlich schlechter stellen und Unternehmen ermöglichen, sich um Entschädigungen zu drücken. Dies würde die Bahn deutlich unattraktiver für Kunden machen und zu einer Vielzahl von einzelnen juristischen Auseinandersetzungen führen. Am Ende wäre eine solche Regelung ein Bumerang, da den Bahnunternehmen Kunden wegbleiben,“ so Klaus Müller.

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