Bei Riester-Rentenversicherungen zahlen Verbraucher in bestimmten Konstellationen auf Teilbeiträge doppelte Abschluss- und Vertriebskosten. Ein Fall der Württembergischen Lebensversicherung AG zeigt: Erhalten Verbraucher neue Kinderzulagen und sinken dadurch die Eigenbeiträge, auf die sie bereits die vollen Abschluss- und Vertriebskosten bezahlt haben, so zahlen sie auf den Betrag dieser Kinderzulagen ein zweites Mal Abschluss- und Vertriebskosten. Fällt die Zulage wieder weg, verlangt die Württembergische nochmals Abschluss- und Vertriebskosten auf die dann wieder erhöhten Eigenbeiträge. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, die mehrfache Erhebung von Kosten gesetzlich zu unterbinden.
In einem den Marktwächtern vorliegenden Fall besparte ein Verbraucher seinen Riester-Rentenvertrag bei der Württembergischen Versicherung mit dem Höchstbetrag von 1.946 Euro, zuzüglich der Grundzulage von 154 Euro. Für die Summe aller Eigenbeiträge zahlte der Verbraucher in den ersten fünf Jahren die für die gesamte Laufzeit anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 4,5 Prozent. Danach wurde der Versicherte kinderzulagenberechtigt, der Eigenbeitrag sank entsprechend – bei gleichbleibendem Gesamtbeitrag. Die Württembergische berechnete ihm auf Grund dieser Änderung erneut Abschluss- und Vertriebskosten auf die neue Kinderzulage – dieses Mal von vier Prozent. Und das obwohl der Verbraucher auf die durch die Kinderzulage wegfallenden Beiträge bereits Abschluss- und Vertriebskosten in voller Höhe gezahlt hatte.
Zudem teilte ihm der Versicherer mit, dass er nach dem Wegfall der Kinderzulage mit weiteren Abschluss- und Vertriebskosten von 4,5 Prozent auf die Erhöhung des Eigenbetrags zu rechnen habe. Damit erhebt die Württembergische 8,5 beziehungsweise neun Prozent Abschluss- und Vertriebskosten für die entsprechenden Summen und Zeiträume. Obwohl sich im vorliegenden Fall der Gesamtbeitrag des Versicherten über den gesamten Zeitraum nicht verändert, zahlt er bei jeder zulagenbedingten Änderung des Eigenbeitrags erneut Abschluss- und Vertriebskosten.
„Wir befürchten, dass auch andere Versicherer für jede Form von Zulagenerhöhung die Abschluss- und Vertriebskosten erneut berechnen – zum Beispiel bei der jüngsten Erhöhung der Riester-Grundzulage um 21 Euro. Dies lässt sich aber weder in den Verträgen noch in den Standmitteilungen eindeutig erkennen. Konkrete Fälle liegen dazu noch nicht vor. Über entsprechende Hinweise von Verbrauchern sind wir darum sehr dankbar“, sagt Sandra Klug, Teamleiterin des für Versicherungen zuständigen Marktwächter-Teams in der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wir raten jedem Verbraucher mit einer Riester-Rentenversicherung bei seinem Versicherer nachzufragen, wie die Kosten berechnet werden und uns das Ergebnis mitzuteilen.“
RIESTERSPARER MIT KINDERN AM STÄRKSTEN BELASTET
Die doppelte Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten ist per Gesetz nicht ausgeschlossen. Dabei führt sie zu spürbaren finanziellen Einbußen bei Verbrauchern. „Die doppelte Berechnung von Abschluss- und Vertriebskosten belastet Riester-Sparer mit Kindern am stärksten – also ausgerechnet die Verbraucher, die vom Gesetzgeber als besonders förderungswürdig erachtet werden“, kritisiert Klug. „Das Ziel des Gesetzgebers, mit Riester-Verträgen eine flexible, transparente und in den Kosten klar geregelte Altersversorgung für den Verbraucher zu schaffen, wird durch Anbieter wie die Württembergische konterkariert.“
REFORM DER PRIVATEN ALTERSVORSORGE NOTWENDIG
„Dieser Fall zeigt exemplarisch, wo die Probleme der privaten Altersvorsorge unter Riester liegen. Der Vertrieb hält doppelt die Hand auf, nur weil Teile des Eigenbeitrags zwischenzeitlich durch eine Riester-Zulage ersetzt werden“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt beim vzbv. „Die mehrfache Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten muss gesetzlich unterbunden werden. Kosten dürften nur entstehen, wenn die Gesamtsparleistung der Verbraucher auch wirklich steigt“, so Mohn.
Aus Sicht des vzbv sollte die private Altersorge durch einen Altersvorsorgefonds nach schwedischem Vorbild grundsätzlich reformiert werden. Ein solcher Fonds würde mit stark reduzierten Vertriebskosten auskommen und flexible Einzahlungen zulassen.
Der in der Pressemeldung skizzierte Fall der Württembergischen war Ausgangspunkt für eine Anbieterumfrage des Marktwächter-Teams der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer haben alle 85 unter Bundesaufsicht stehenden Lebensversicherer in Deutschland (Stichtag: 20.12.2018) danach befragt, ob sie ihren Kunden ebenfalls mehrfach Abschluss- und Vertriebskosten für Riester-Rentenversicherungen berechnen. Die Veröffentlichung der Umfrageergebnisse ist für das 3. Quartal 2019 geplant. Ein erster Eindruck zeigt bereits, dass es sich bei dem Vorgehen der Württembergischen nicht um einen Einzelfall in der Branche handelt.