Die Marktwächterexperten der Verbraucherzentrale Bayern haben den Stromanbieter BEV verklagt. Das Unternehmen hatte einen „Dankeschön-Bonus“ von bis zu 100 Euro angeboten, wenn Verbraucher seine Dienstleistungen auf einem Vergleichsportal positiv bewerten.
Das Marktwächterteam ist aufgrund von Verbraucherbeschwerden auf den Energieversorger BEV aufmerksam geworden. Das Unternehmen versprach Kunden für eine positive Online-Bewertung eine Vergütung von 50 oder 100 Euro. „Wir halten dies für getarnte Werbung, die Verbraucher irreführen kann“, sagt Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern.
Per Abmahnung verlangten die Marktwächter von der BEV, ihre Kunden künftig nicht mehr mit Geschenken zu positiven Bewertungen auf Vergleichsportalen aufzufordern. Nachdem sich das Unternehmen weigerte, eine Unterlassungserklärung abzugeben, haben die Verbraucherschützer die BEV nun vor dem Landgericht München auf Unterlassung verklagt.
Belohnung zerstört Nutzen für Verbraucher
„Für Hersteller und Dienstleister sind positive Bewertungen im Internet bares Geld wert“, so Baumer. „Wenn Anbieter versuchen, Bewertungen durch Belohnungen zu beeinflussen, wird das für Verbraucher eigentlich sinnvolle Instrument zerstört. Ihnen fehlt dann eine wichtige Informationsquelle“, so die Verbraucherschützerin.
Die Marktwächter wollen mehr über die Praxis belohnter Online-Bewertungen erfahren. Wer bereits ähnliche Angebote von Unternehmen erhalten hat, kann seinen Fall unter www.marktwaechter.de/mitmachen im Bereich Verbraucheraufrufe melden.
Die Verbraucherzentrale Bayern und die BEV haben vor dem Landgericht München einen Vergleich geschlossen. Darin verpflichtet sich der Energieversorger zu Folgendem: Er fordert seine Kunden nicht mehr zur Abgabe einer positiven Bewertung gegen Geld oder eine andere Vergünstigung auf, wenn auf dem Vergleichsportal nicht auf die Bezahlung hingewiesen wird[1]. Susanne Baumer, Teamleiterin Marktwächter Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Bayern, sagt: „Dieser Vergleich ist ein klarer Erfolg für den Verbraucherschutz, weil belohnte Bewertungen der BEV in Zukunft klar gekennzeichnet werden müssen. Verbraucher können dann selbst entscheiden, für wie authentisch sie eine solche Bewertung halten. Der Vergleich bestätigt auch die Tendenz der Rechtsprechung, die Portalanbieter zu mehr Transparenz zu verpflichten.“