Datum: 31.05.2017

Online-Versicherungen: Tarife müssen bedarfsgerecht sein

vzbv veröffentlicht Studie zu Vergleichsportalen für Versicherungen

Viele Finanzvergleichsportale sind nicht so objektiv wie sie versprechen

Quelle: antonioguillem - fotolia.de

  • vzbv fordert: Versicherungen müssen zu Wünschen und Bedürfnissen von Verbrauchern passen – nicht zu denen von Vermittlern.
  • Angebotene Tarife für Versicherungen sind oft nicht bedarfsgerecht.
  • Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages zur nationalen Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) findet am 31. Mai 2017 statt.

Wer für eine neue Versicherung online recherchiert, ist weitestgehend auf sich allein gestellt. Je komplexer die Risikosituation eines Verbrauchers, desto unwahrscheinlicher ist es, dass die auf einem Vergleichsportal empfohlene Versicherung dem tatsächlichen Bedarf des Verbrauchers entspricht. Das zeigt eine Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).

„Verbraucherinnen und Verbraucher, die online nach einer Versicherung suchen, müssen vor Vertragsabschluss umfassend zu ihren Bedürfnissen befragt werden. Die vorgeschlagene Versicherung muss laut europäischer Richtlinie für den Versicherungsvertrieb auch Wünschen und Bedürfnissen der Verbraucher entsprechen“, sagt Lars Gatschke, Referent Team Finanzmarkt beim vzbv. „Das gilt für den stationären Vertrieb und auch für Online-Angebote.“

Vergleichsportale fragen Bedürfnisse nur unzureichend ab

Ist die Risikosituation eines Verbrauchers komplex, wird eine in einem Vergleichsportal empfohlene Versicherung den Bedarf des Verbrauchers kaum decken können. Das zeigt eine Studie im Auftrag des vzbv, durchgeführt durch die MORGEN & MORGEN GmbH im März 2017. Die Studie untersucht vier Online-Vergleichsportale im Hinblick darauf, wie bedarfsgerecht die berechneten Tarife bei Haftpflichtversicherungen für Verbraucher tatsächlich sind.

Die europäische Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) legt fest, dass vor jedem Versicherungsabschluss – also auch bei beratungsfreiem Vertrieb – Verbraucher zu ihren Wünschen und Bedürfnissen befragt werden müssen. Außerdem muss die angebotene Versicherung zu den Wünschen und Bedürfnissen passen. „Insbesondere Vergleichsportale wünschen sich in der nationalen Umsetzung der Versicherungsrichtlinie Anpassungen, damit sie nicht beraten müssen“, so Gatschke. „Der vzbv fordert, dass die europäische Richtlinie bei ihrer Anwendung in Deutschland wörtlich genommen wird. Auch Vergleichsportale dürfen nur Empfehlungen aussprechen, wenn sie Bedürfnisse von Verbrauchern umfangreich abfragen und berücksichtigen.“

Politik muss Honorarberatung stärken

Eine umfassende Beratung im Versicherungsvertrieb ist für Verbraucher entscheidend. Hier dient insbesondere die Honorarberatung dem Verbraucherschutz. Sie gewährleistet, dass Interessen von Verbrauchern in den Mittelpunkt des Beratungsprozesses gestellt werden. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, die Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte voranzutreiben.

Durch die Einführung eines Honorarannahmeverbots für Vermittler würde eine klare Grenze zwischen Provisionsvertrieb und Honorarberatung gezogen werden. „Damit wären Mischformen der Vergütung von Vermittlern ausgeschlossen. Es gäbe zwei klar abgegrenzte Säulen im Vertrieb von Versicherungsprodukten. Das würde der vzbv ausdrücklich begrüßen“, so Gatschke.

Am 24. September 2017 ist Bundestagswahl. Der vzbv fordert von den Parteien, die Bedürfnisse von Verbrauchern in den Programmen, im Wahlkampf und im Koalitionsvertrag in den Fokus zu stellen. Eine Kernforderung des vzbv umfasst das langfristige Provisionsverbot in der Finanzanlageberatung und bei Finanzvergleichsportalen. #VerbraucherZählen www.verbraucher-zaehlen.de

Downloads

Wie bedarfsgerecht sind Verbrauchervergleichsportale | Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) | 15. Juni 2017

Wie bedarfsgerecht sind Verbrauchervergleichsportale | Studie im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) | 15. Juni 2017

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