Datum: 16.12.2020

Mehrheit für einheitliche Nährwertkennzeichnung in Europa

vzbv fordert: Nutri-Score EU-weit verpflichtend einführen

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Quelle: vzbv

  • Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten einigt sich auf Schlussfolgerungen für eine harmonisierte europäische Nährwertkennzeichnung – jedoch keine Einigung zum Nutri-Score.

  • Vorgeschlagene Ausnahmeregelungen sind nicht verbraucherfreundlich.

  • vzbv fordert: Bundesregierung muss sich weiterhin für den EU-weit verpflichtenden Nutri-Score als Nährwertkennzeichen einsetzen.


Die Mehrheit der EU-Mitliedstaaten hat Schlussfolgerungen des EU-Ratsvorsitzes zur erweiterten Nährwertkennzeichnung verabschiedet und begrüßt eine einheitliche erweiterte Nährwertkennzeichnung. Da es jedoch keine einstimmige Einigung auf einen Text gab, handelt es sich um Schlussfolgerungen des Vorsitzes, dem 23 der 27 Mitgliedstaaten zugestimmt haben. Nicht darunter waren Italien, Griechenland und Tschechien. Deutschland hatte die Schlussfolgerungen zur Nährwertkennzeichnung im Rahmen seiner EU-Ratspräsidentschaft federführend verhandelt. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, sich weiterhin für einen EU-weiten Nutri-Score einzusetzen. 

„Mit den Schlussfolgerungen bekräftigt die Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten den großen Nutzen einer harmonisierten, erweiterten Nährwertkennzeichnung für eine gesunde Ernährung“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv). „Besser wäre es jedoch gewesen, wenn sich die Staaten auf ein System – den Nutri-Score – sowie auf eine verbindliche Einführung festgelegt hätten; oder zumindest auf ein gemeinsames Verständnis für eine Nährwertkennzeichnung.“

Bekenntnis zu harmonisierter europäischer Kennzeichnung richtig

Die Mitgliedstaaten konnten sich jedoch nicht einstimmig auf grundlegende Ratsschlussfolgerungen einigen, sodass Deutschland als Vorsitzland Schlussfolgerungen in die Abstimmung im Agrar- und Fischereirat in Brüssel einbrachte. Zu groß waren die Unterschiede zwischen den Ländern darüber, welche Anforderungen ein einheitliches europäisches Nährwertkennzeichen erfüllen sollte. Der vzbv begrüßt, dass sich Deutschland und die Mehrzahl der Mitgliedstaaten trotzdem mit den Schlussfolgerungen für eine europäische und einheitliche erweiterte Nährwertkennzeichnung ausspricht und vorangehen will. Damit setzen die Mitgliedstaaten ein Signal in Richtung Europäische Kommission, die sich in ihrer „Vom Hof auf den Tisch“-Strategie („Farm to Fork“-Strategy) für eine verpflichtende Kennzeichnung ausspricht und einen Vorschlag bis zum Jahr 2022 vorlegen will.

Der vzbv bedauert jedoch, dass sich die Mitgliedstaaten nicht auf ein Nährwertlabel – wie zum Beispiel den Nutri-Score – festlegen. Denn der Nutri-Score wird von Verbrauchern nachweislich am besten verstanden.

Europaweit verbindlicher Nutri-Score muss kommen

Die Bundesregierung hatte während der deutschen Ratspräsidentschaft, die Ende des Jahres ausläuft, vor allem eine moderierende Rolle zwischen den Mitgliedstaaten eingenommen. Auch im kommenden Jahr erwartet der vzbv von Bundesernährungsministerin Julia Klöckner ein klares Engagement für eine verbindliche Kennzeichnung im weiteren europäischen Prozess. „Bundesernährungsministerin Klöckner muss sich weiterhin vehement für einen verbindlichen Nutri-Score in Europa einsetzen“, so Müller. Mit der freiwilligen Einführung des Nutri-Scores in Deutschland ist ein erster wichtiger Schritt getan. Nun gehe es aber darum, dass der Nutri-Score auf allen Produkten zu finden ist – und das gehe nur mit einer verbindlichen europaweiten Einführung.

Keine Ausnahmen zulassen

In den Schlussfolgerungen werden Ausnahmen bestimmter Produktkategorien von der erweiterten Nährwertkennzeichnung vorgeschlagen, die von der Europäischen Kommission in ihrer angekündigten Folgenabschätzung untersucht werden sollen. Die Ausnahmeregelung soll zum Beispiel Produkte betreffen, die eine geschützte geografische Angabe tragen. Aus Sicht des vzbv könnte das heißen: Ein Parmaschinken trägt kein Nährwertlogo, ein geräucherter Schinken ohne eine geschützte geografische Angabe dagegen schon. Für Verbraucher wäre das in höchstem Maße verwirrend.

Die Folgenabschätzung der Europäischen Kommission muss daher aus Sicht des vzbv nach strengen wissenschaftlichen Standards erfolgen und sich am Verbraucherinteresse orientieren. Sie ist dazu da, die wissenschaftliche Datenbasis zu bewerten. Es ist wiederum nicht ihr Zweck, Ausnahmeregelungen vorwegzunehmen oder Wünsche einzelner Wirtschaftszweige zu bedienen.

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