Datum: 15.06.2017

Mediaspar stellt Insolvenzantrag: Verbraucher müssen um Bonusbeträge bangen

Am 29. Mai 2017 meldete der Homeshopping-Anbieter Mediaspar GmbH Insolvenz an. Für Kunden kann das teure Folgen haben.

 Mediaspar stellt Insolvenzantrag: Verbraucher müssen um Bonusbeträge bangen

Quelle: Marco2811 - fotolia

Über den eigenen Kanal Mediaspar TV verkaufte der Homeshopping-Anbieter vor allem Mobilfunkverträge und dazugehörige Telefongeräte. Ein Cash-Back-System machte die Angebote für Verbraucher attraktiv. Aufgrund der beantragten Insolvenz des Anbieters müssen Kunden nach Marktwächtereinschätzung auf diese monatliche Bonuszahlung jetzt verzichten.

Über Mediaspar TV wurden den Zuschauern sowohl Mobilfunkverträge als auch Telefongeräte von diversen Unternehmen angeboten. Günstig wurden diese erst durch einen zusätzlichen Vertrag zwischen Mediaspar und dem Verbraucher. Der Anbieter sicherte seinen Kunden zu, ihnen monatlich einen Cash-Back, also einen Bonusbetrag, auszuzahlen. Damit lagen für Verbraucher die Kosten unter denen, die sie bei den entsprechenden Mobilfunkunternehmen direkt gezahlt hätten.

Keine Ausbezahlung der Cash-Backs nach Insolvenz

Für viele Kunden wirkte das Angebot wie ein guter Deal – zumindest bis Ende Mai. Seitdem hat Mediaspar einen Insolvenzantrag gestellt. Auf seiner Homepage informiert der Anbieter Verbraucher darüber: „Liebe Mediaspar-Kunden, wir informieren Sie an dieser Stelle darüber, dass unser Unternehmen einen Insolvenzantrag gestellt hat.“ Eine schlechte Nachricht ist das vor allem für Kunden, die nun auf die Ausbezahlung ihrer vertraglich zugesicherten Cash-Backs warten. Denn mit der drohenden Insolvenz ist nun klar: Es werden vorläufig überhaupt keine Cash-Backs mehr ausbezahlt.

Sorgenkind Mediaspar

Bereits im Juni 2016 warnten die Marktwächter vor der zweifelhaften Geschäftspraxis von Mediaspar. Weil sich schon zu diesem Zeitpunkt etliche Kunden über intransparente Angebote, zweifelhafte Geldforderungen und nicht ausgezahlte Boni beschwerten, mahnten die Verbraucherschützer das Unternehmen erfolgreich ab. Mediaspar willigte ein, den Forderungen nach einem besseren Kundenumgang nachzukommen.

„Trotz Nachbesserung des Angebotes im vergangenen Jahr zeigen die Beschwerden in unserem Frühwarnnetzwerk, dass die Anforderungen zur Inanspruchnahme des Bonus auch weiterhin für viele Verbraucher schwer nachvollziehbar sind“, erklärt Tom Janneck, Teamleiter des Marktwächters Digitale Welt in der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

Fragwürdiges Geschäftsmodell

„Aufgrund der drohenden Insolvenz ist fraglich, ob Cash-Back-Geschäftsmodelle, bei denen sich die Auszahlungen auf einen längeren Zeitraum verteilen, wirklich kundenfreundlich sind. Für Verbraucher, die sich auf die Bonuszahlungen verlassen haben und gegebenenfalls sogar auf die günstigen Tarife angewiesen sind, ist die Situation auf jeden Fall ein herber Schlag“, so Janneck. „Wir haben bereits erste Beschwerden zu diesem Thema erhalten. Unserer Ansicht nach gibt es juristisch gesehen aktuell allerdings keine Möglichkeit an die versprochenen Bonuszahlungen heranzukommen“, so Janneck weiter. Der laufende Vertrag mit dem Telekommunikationsanbieter ist von der Insolvenz nicht betroffen. Hier sind Verbraucher auch weiterhin verpflichtet, die vertraglich geregelten Entgelte in voller Höhe zu überweisen.

Erst nach der möglichen Eröffnung des Insolvenzverfahrens in ein paar Wochen werden Mediaspar-Kunden Post vom Insolvenzverwalter bekommen, woraufhin sie ihre Ansprüche anmelden können. Die einzige Möglichkeit, Mediaspar für weitere Vertragsinformationen zu erreichen ist derzeit die kostenpflichtige Service-Hotline.

Melden Sie dem Marktwächter Ihre Erfahrung

Betroffene, die am 29. Mai 2017 oder später in ein Vertragsverhältnis mit Mediaspar getreten sind, werden gebeten, über das Beschwerdeformular dem Marktwächter ihre Erfahrungen zu schildern.

Verbraucher, die eine individuelle Rechtsberatung zu diesem Thema wünschen, können sich an die regionalen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen wenden. Weitere Informationen zum Beratungsangebot finden Sie hier: http://www.verbraucherzentrale.de/beratung.

 

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