- Beide Energieanbieter haben aus vzbv-Sicht ihre Preise unzulässig erhöht.
- Die Unternehmen kündigten nun an, dass Kund:innen Rückerstattungen erhalten, wenn sie sich ins Klageregister eintragen.
- Der Klage-Check des vzbv zeigt, wer sich der Klage anschließen und somit Rückerstattungen erhalten kann.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen Preiserhöhungen der Strom- und Gasanbieter primastrom und voxenergie. Das Ende der Verfahren ist zwar noch offen, aber wer von einseitigen Erhöhungen betroffen ist, kann schon jetzt Geld zurückerhalten. Beide Anbieter haben angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen gegenüber Verbraucher:innen zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Wer bereits teilnimmt, muss nicht tätig werden.
„Wir begrüßen, dass primastrom und voxenergie bei den einseitigen Preiserhöhungen einlenken. Dadurch können aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sowohl Bestands- als auch ehemalige Kund:innen schnell und einfach Geld zurückzuerhalten oder ihren Vertrag zu früheren Konditionen fortführen. Die Anmeldung im Klageregister bietet ihnen dafür eine einfache Möglichkeit. Verbraucher:innen müssen sich darauf verlassen können, dass vertraglich vereinbarte Preise eingehalten werden”, sagt Ramona Pop, Vorständin beim vzbv.
Wenn primastrom und voxenergie die Rechnungen der Kund:innen korrigieren und sich dadurch ein Guthaben ergibt, wollen das die Anbieter auszahlen. Das gelte auch für ehemalige Kund:innen der Unternehmen.
Jetzt ins Klageregister eintragen
Welche Verbraucher:innen sich an den Klagen beteiligen können, erfahren sie mit dem Klage-Check des vzbv. Das Tool liefert Hinweise und einen Mustertext für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Durch den Eintrag schließen sich die Betroffenen der Klage an.
Das ist noch bis zur ersten mündlichen Verhandlung möglich. Den Termin dafür kann das Gericht jederzeit festlegen. Der vzbv informiert mit einem News-Alert über aktuelle Termine.
Der vzbv hat im Oktober 2022 gegen primastrom und voxenergie geklagt, weil beide Unternehmen ihre Preise für Strom und Gas gegenüber Bestandskund:innen erhöht haben. Die Gaspreise waren teilweise sogar um das Neunfache gestiegen.
Solche Preiserhöhungen sind aus Sicht des vzbv unzulässig, da sie einseitig vom Anbieter und ohne Zustimmung der Verbraucher:innen vorgenommen wurden. In den Verträgen von primastrom und voxenergie sind keine Möglichkeiten zur Preisanpassung vereinbart. Stattdessen liegt den Verträgen häufig sogar eine Preisgarantie von 24 Monaten zu Grunde.
Der vzbv will mit den Klagen verbindlich klären lassen, dass die Kund:innen die Beträge jenseits der vereinbarten Preise nicht bezahlen müssen. Das betrifft auch Kund:innen, die mittlerweile einen anderen Anbieter nutzen.
Verbraucher:innen könnten zudem Schadensersatz einfordern, wenn es wegen der Preiserhöhungen zu einer Vertragskündigung kam und ihr neuer Anbieter teurer ist. Dabei spielt es keine Rolle, welche Seite den Vertrag gekündigt hat. Aus diesen Gründen treibt der vzbv die beiden Verfahren weiter juristisch voran.