Phishing-Mails, gefälschte Websites und SMS, Fake-Anrufe und Trojaner: Betrüger:innen versuchen auf verschiedenen Wegen, Ersparnisse von den Konten der Verbraucher:innen zu ergaunern. Die EU-Kommission will dem einen Riegel vorschieben und die Zweite Zahlungsdiensterichtlinie reformieren. Dafür hat sie am 28. Juni einen Vorschlag vorgestellt. Die entscheidende Frage für Betroffene ist, wer in Betrugsfällen haftet. Hier muss die EU nachbessern.
Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), kommentiert:
Die EU-Kommission hat erkannt, dass Betrug im Zahlungsverkehr ein erhebliches Risiko für jeden einzelnen Bankkunden ist. Der Vorschlag für eine neue Zahlungsdienste-Verordnung sieht deshalb Maßnahmen vor, die Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Betrug schützen und Banken und Sparkassen bei Betrugsfällen stärker in die Haftung nehmen sollen. Ein Fortschritt ist die vorgesehene Klarstellung, dass Kreditinstitute haften, wenn sich Betrüger als Bankmitarbeitende ausgeben.
Der EU-Vorschlag lässt bedauerlicherweise weiterhin die Möglichkeit, die Verantwortung bei Kontobetrug auf Verbraucherinnen und Verbraucher abzuwälzen. Angesichts wachsender Bedrohungen durch immer ausgeklügelteren Cyber-Betrug ist das eine schlechte Nachricht. Deshalb muss die Verordnung nachjustiert werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ohne Ausnahme und unverzüglich ihr Geld erstattet bekommen, wenn ihr Konto leergeräumt wurde. Hier können sich Banken und Sparkassen bisher zu leicht aus ihrer Verantwortung stehlen. Ob Menschen Vertrauen in digitales Bezahlen haben, hängt davon ab, ob ihr Geld dort sicher ist.