- Verbraucher:innen können bei erfolgreichen Musterfeststellungsklagen des vzbv gegen die Stadtsparkasse München und Sparkasse Nürnberg erhebliche Zinsnachzahlungen erwarten.
- Bis zum 12. Mai haben Betroffene die Chance sich den Musterfeststellungsklagen anzuschließen.
- Der vzbv wird unmittelbar im Anschluss an die Verhandlungen am Bayerischen Obersten Landesgericht über deren Verlauf berichten.
Am 13. Mai 2022 um 9.30 Uhr startet die mündliche Verhandlung der Klage gegen die Sparkasse Nürnberg. Um 13.30 Uhr geht es mit dem Verfahren gegen die Stadtsparkasse München weiter. Betroffene Prämiensparer:innen können sich noch bis zum 12. Mai 2022 im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte die Klagen mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bayern eingereicht. Bei Erfolg der Klagen können Betroffene je nach Fall erwarten, eine Zinsnachzahlung zu erhalten, ihre Verträge fortzuführen oder beides.
„Die mündliche Verhandlung ist eine entscheidende Weichenstellung für die Frage, ob Betroffene eine Zinsnachzahlung erhalten und ihre Sparverträge fortführen dürfen. Der Vortag der Verhandlung, Donnerstag der 12. Mai, ist die letzte Chance sich der Musterfeststellungsklage noch anzuschließen“, sagt Sebastian Reiling, Referent beim vzbv. „Sparerinnen und Sparer können sich kostenlos und unkompliziert anmelden. Wer sich noch nicht mit dem Thema befasst hat, sollte das jetzt tun.“
Der Bundesgerichtshof hatte die Auffassung der Verbraucherzentralen zur Zinsberechnung in einem Urteil vom 6. Oktober 2021 in weiten Teilen bestätigt.
Nach Auffassung des vzbv und der Verbraucherzentrale Bayern haben die Stadtsparkasse München und die Sparkasse Nürnberg die Zinsen in den Sparverträgen „Prämiensparen flexibel“ nicht korrekt angepasst und zahlreiche Verträge unrechtmäßig gekündigt. Sparer:innen haben deshalb Nachberechnungen bei der Verbraucherzentrale Bayern beauftragt. Danach beliefen sich die entgangenen Zinsen durchschnittlich auf rund 4.200 Euro pro Vertrag der Sparkasse Nürnberg und sogar mehr als 4.600 Euro für Verträge der Stadtsparkasse München. Zudem wird den Betroffenen durch die Kündigung die Chance auf erhebliche Prämienzahlungen für die Zukunft genommen.
Verbraucher:innen finden über einen Klage-Check zur Stadtsparkasse München und zur Sparkasse Nürnberg heraus, ob sie Betroffene sind. Sind sie dies, können sie sich kostenfrei der jeweiligen Musterfeststellungsklage anschließen, indem sie ihre Ansprüche im Klageregister beim Bundesamt für Justiz anmelden. Weitere Informationen finden Verbraucher:innen unter www.musterfeststellungsklagen.de.
Auf der Webseite gibt es die Klage-Checks, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren.
Für Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die Stadtsparkasse München hat die Verbraucherzentrale Bayern ein Infotelefon eingerichtet, dienstags von 9 bis 12 Uhr unter (089) 55 27 94 200.
vzbv fordert Reform der Musterfeststellungsklage
Künftig werden Verbraucherverbände auch direkt auf Rückzahlung klagen können. Das ist mit der Musterfeststellungsklage noch nicht möglich. Grundlage ist die neue EU-Verbandsklagenrichtlinie, die alle EU-Staaten bis zum 25.12.2022 umsetzen müssen. Der vzbv fordert weitreichende Reformen, um das Verfahren für Verbraucher:innen und klagende Verbände deutlich zu vereinfachen.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Themenseite zur EU-Verbandsklage.