Datum: 22.11.2018

Flug- und Bahnkunden automatisiert entschädigen

Statement von Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Bundesratsinitiative zur Stärkung von Fahrgastrechten

Pressefoto 3 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

In der Sitzung des Bundesrats am Freitag, 23. November, bringt das Saarland eine Initiative zu automatisierten Entschädigungsverfahren ein. Bahnunternehmen und Fluggesellschaften sollen gesetzlich verpflichtet werden, bei Verspätungen oder Ausfällen Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern automatisiert abzuwickeln. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Kunden erwarten von Fluggesellschaften und Bahnunternehmen zurecht eine deutlich einfachere Abwicklung ihrer Entschädigungsansprüche. Den Antrag des Saarlandes begrüßt der vzbv deshalb ausdrücklich.

Unternehmen sollten sich freiwillig verpflichten, verbraucherfreundlich und zeitnah zu entschädigen. Im Fall von Online-Tickets auch online.

Wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung nicht zustande kommen sollte, muss die Bundesregierung aktiv werden. So könnte sie zum Beispiel ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einlösen und eine automatisierte Entschädigung einführen.“

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