- Verbraucher müssen bestehende Rechte besser durchsetzen können
- Die Zuverlässigkeit der gesamten Reisekette muss deutlich gesteigert werden
- Ein Frühwarnsystem hinsichtlich verspäteter und gestrichener Flüge ist zu begrüßen
Mit dem Flug-Gipfel vom 05. Oktober will Bundesverkehrsminister Scheuer einen weiteren desaströsen Sommer mit vielen Flugausfällen und -verspätungen im nächsten Jahr verhindern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erkennt gute Ansätze, fordert aber, dass den guten Worten nun auch Taten folgen müssen. Vor allem sollten die Leidtragenden gehört werden: die Passagiere.
Insgesamt merkt man dem Ergebnis des Flug-Gipfels an, dass keine Verbraucherverbände daran mitgewirkt haben. „Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist wichtig, dass ihre bereits bestehenden Rechte nach der EU-Fluggastrechteverordnung im Alltag besser durchgesetzt werden können“ sagt Felix Methmann, Referent im Team Mobilität und Reisen des vzbv. Hierzu fehlen Vorschläge wie etwa, dass schon im Flugzeug besser über Passagierrechte und die zuständige Schlichtungsstelle informiert wird. Auch sollten bessere Anreize geschaffen werden, um ausufernde Überbuchungen zu vermeiden. Daher müssen beim nächsten Flug-Gipfel im März 2019 auch Verbraucherverbände mit am Tisch sitzen.
Gut hingegen sind die Empfehlungen zur Verbesserung der Sicherheitskontrollen, welche die Forderungen des vzbv weitgehend aufnehmen. Kurzstrecken- und Zubringer-Flüge auf die Schiene zu verlagern, wäre im Sinne des Klimaschutzes. Maßgeblich für die genervten Verbraucherinnen und Verbraucher ist aber Pünktlichkeit. Da gibt es bei der Bahn ebenfalls deutlichen Verbesserungsbedarf.
Die Zuverlässigkeit muss daher hinsichtlich der gesamten Reisekette deutlich gesteigert werden, nicht nur in der Luft, sondern auch auf der Schiene. Ferner begrüßt der vzbv den Aufbau eines Frühwarnsystems hinsichtlich von verspäteten und gestrichenen Flügen, um die Organisation am Flughafen zu verbessern. „Dieses System sollte aber auch dafür genutzt werden, um die berechtigten Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung automatisiert auszuzahlen“ so Felix Methmann. Fluggesellschaften dürfen es sich nicht zum Sport machen, diese Ansprüche grundsätzlich erst einmal abzuwehren.