- Der Ministerrat der EU hat sich auf die europaweite Einführung von Sammelklagen geeinigt.
- Verbraucherverbände sollen künftig direkte Schadensersatzzahlungen oder andere Leistungen für Verbraucher einklagen können.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt den Ratsbeschluss und fordert nun eine zügige Verabschiedung der Richtlinie.
Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments haben sich nun auch die Mitgliedstaaten mehrheitlich für die Einführung von Sammelklagen ausgesprochen. Die Richtlinie sieht vor, dass zugelassene Verbraucherverbände bei Massenschadensfällen Leistungen für geschädigte Verbraucher einklagen können. Dabei kann es sich um Geldzahlungen oder andere Leistungen wie Umtausch oder Reparatur handeln. Die Richtlinie würde die Rechte der Verbraucher über die deutsche Musterfeststellungsklage hinaus stärken.
„Mit der europaweiten Einführung von Sammelklagen können Verbraucher künftig einfacher entschädigt werden. Die hohe Beteiligung an der Musterfeststellungsklage gegen VW zeigt, dass Verbraucher gemeinsam klagen wollen. Diesen Weg müssen wir fortsetzen und nun europaweit eine noch effektivere Sammelklage auf den Weg bringen,“ so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Richtlinie muss schnell verabschiedet werden
Verbraucherverbände können künftig direkt Schadensersatz einklagen, wenn viele Verbraucher Opfer von rechtswidrigem Verhalten von Anbietern werden. Mit Blick auf das weitere Vorgehen erklärt Klaus Müller: „Nach dem positiven Ratsbeschluss müssen nun zügig die Trilogverhandlungen beginnen, damit die Richtlinie möglichst bald verabschiedet werden kann. Anschließend ist die Bundesregierung gefordert, die europäischen Vorschläge zum bestmöglichen Nutzen der Verbraucher umzusetzen.“
Von der Unterlassungsklage zur Sammelleistungsklage
Am 11. April 2018 hat die Europäische Kommission den New Deal for Consumers vorgelegt. Teil dessen war der Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung von Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen von Verbrauchern. Damit soll die in Deutschland bewährte Unterlassungsklage zu einem Instrument der Schadenskompensation bei Verbraucherrechtsverstößen ausgebaut werden.
Das europäische Verfahren geht damit weiter als die deutsche Musterfeststellungsklage. Bei dieser können zwar die gemeinsamen Fragen verbindlich geklärt werden, Unternehmen aber nicht zur Zahlung verpflichtet werden. Mit der Sammelklage aus Brüssel können Verbände direkt auf Zahlung oder andere Leistungen an die betroffenen Verbraucher klagen, sofern es sich um einheitliche Ansprüche handelt.
Eine Klageindustrie wie in den USA ist dadurch nicht zu befürchten, weil nur geprüfte und zugelassene Verbände klagen können. Vor allem die aus dem amerikanischen System bekannten erfolgsbasierten Anwaltsgebühren werden mit dem europäischen Verfahren nicht eingeführt.
Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen sich das Europäische Parlament, der Ministerrat und die Europäische Kommission nun noch auf eine gemeinsame Linie einigen (sogenannte Trilogverhandlungen). Anschließend ist die Richtlinie in den Mitgliedstaaten noch durch nationales Recht umzusetzen.