Datum: 02.02.2024

EU verständigt sich auf ein Recht auf Reparatur

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop

In der Europäischen Union (EU) gab es eine Einigung zum Recht auf Reparatur. Demnach sollen Produktgruppen wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Bildschirme und Fernsehgeräte in das Recht auf Reparatur einbezogen werden. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU müssen den Regelungen noch zustimmen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Zu sehen ist das Portrait von Ramona Pop. Im Hintergrund sind eine Straße und belaubte Bäume zu erkennen.

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Die Einigung auf EU-Ebene auf ein Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt. In Zeiten steigender Preise kann das Recht auf Reparatur Verbraucher:innen finanziell enorm entlasten. Wer auf eine Neuanschaffung verzichten und das bisherige Produkt weiterverwenden kann, schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.

Die Preise für Reparaturen und Ersatzteile sind entscheidend. Deshalb ist es gut, dass die Hersteller Reparaturen und Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anbieten sollen. Jedoch bleibt unklar, was angemessen konkret bedeutet. 

Alle Mitgliedstaaten müssen nun mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen umsetzen. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, wie Österreich, Frankreich und einzelne Bundesländer einen bundesweiten Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte als Maßnahme einzuführen.

Als nächstes muss es darum gehen, dass das Recht auf Reparatur auf weitere Produkte ausgedehnt wird. Elektrokleingeräte wie Kaffeemaschinen und Möbel beispielsweise fehlen in den aktuellen Plänen.

Alles zum Thema: Recht auf Reparatur

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Chartbericht Ressourcenschutz

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Der Großteil der Befragten (89 Prozent) gibt an, dass die Einführung eines Rechts auf Reparatur als Ziel der Bundesregierung für sie sehr oder eher wichtig wäre.

Quelle: forsa Befragung im Auftrag des vzbv

Deutsches Recht auf Reparatur

Der Großteil der Befragten (89 Prozent) gibt an, dass die Einführung eines Rechts auf Reparatur als Ziel der Bundesregierung für sie sehr oder eher wichtig wäre.

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Der Großteil der Befragten (87 Prozent) gibt an, dass verbindliche Herstellerangaben über den Zeitraum der Reparaturfähigkeit, für sie eher oder sehr wichtig wären.

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Der Großteil der Befragten (87 Prozent) gibt an, dass verbindliche Herstellerangaben über den Zeitraum der Reparaturfähigkeit, für sie eher oder sehr wichtig wären.

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Der Großteil der Befragten (90 Prozent) gibt an, dass verbindliche Herstellerangaben zur Lebensdauer von Elektrogeräten für sie eher oder sehr wichtig wären.

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Der Großteil der Befragten (90 Prozent) gibt an, dass verbindliche Herstellerangaben zur Lebensdauer von Elektrogeräten für sie eher oder sehr wichtig wären.

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77 Prozent geben an, dass eine Reparatur zu teuer gewesen wäre.

Quelle: forsa Umfrage im Auftrag des vzbv

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77 Prozent geben an, dass eine Reparatur zu teuer gewesen wäre.

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Reparaturindex: Mehrheit würde beim Kauf neuer Elektronikprodukte die Reparierbarkeit berücksichtigen

Quelle: vzbv

Reparaturindex

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