Datum: 02.02.2024

EU verständigt sich auf ein Recht auf Reparatur

Statement von vzbv-Vorständin Ramona Pop

In der Europäischen Union (EU) gab es eine Einigung zum Recht auf Reparatur. Demnach sollen Produktgruppen wie Kühlschränke, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, Bildschirme und Fernsehgeräte in das Recht auf Reparatur einbezogen werden. Das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten der EU müssen den Regelungen noch zustimmen. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:

Pressefoto 1: Ramona Pop, Vorständin Verbraucherzentrale Bundesverband

Quelle: © Dominik Butzmann / vzbv

Die Einigung auf EU-Ebene auf ein Recht auf Reparatur ist ein wichtiger Schritt. In Zeiten steigender Preise kann das Recht auf Reparatur Verbraucher:innen finanziell enorm entlasten. Wer auf eine Neuanschaffung verzichten und das bisherige Produkt weiterverwenden kann, schont nicht nur den Geldbeutel, sondern auch die Umwelt.

Die Preise für Reparaturen und Ersatzteile sind entscheidend. Deshalb ist es gut, dass die Hersteller Reparaturen und Ersatzteile zu einem angemessenen Preis anbieten sollen. Jedoch bleibt unklar, was angemessen konkret bedeutet. 

Alle Mitgliedstaaten müssen nun mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen umsetzen. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, wie Österreich, Frankreich und einzelne Bundesländer einen bundesweiten Reparaturbonus für Elektro- und Elektronikgeräte als Maßnahme einzuführen.

Als nächstes muss es darum gehen, dass das Recht auf Reparatur auf weitere Produkte ausgedehnt wird. Elektrokleingeräte wie Kaffeemaschinen und Möbel beispielsweise fehlen in den aktuellen Plänen.

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