Datum: 24.11.2020

EU-Verbandsklage: Ein Meilenstein für den Verbraucherschutz

Statement von vzbv-Vorstand Klaus Müller zur Verabschiedung der EU-Verbandsklagen-Richtlinie

Pressefoto 4 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Heute hat das Europäische Parlament die neue EU-Verbandsklagen-Richtlinie verabschiedet. Sie sieht weitreichende Sammelklagen vor, mit denen Verbraucherverbände Schadensersatz und andere Leistungen an Verbraucher einklagen können. Damit geht sie deutlich über die erst kürzlich in Deutschland eingeführte Musterfeststellungsklage hinaus und ergänzt diese sinnvoll. Hierzu erklärt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv):

„Die Richtlinie ist ein weiterer Meilenstein für den Verbraucherschutz in Europa und wird für mehr juristische Waffengleichheit zwischen geschädigten Verbrauchern und Unternehmen sorgen. Verbraucherverbände können nun direkt auf Zahlung an Verbraucher klagen, ohne dass die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher noch einmal selbst klagen müssen. Der Erfolg der vzbv-Musterfeststellungsklage gegen VW hat gezeigt, dass viele Verbraucher lieber gemeinsam mit einem Verband klagen, als individuell gegen ein Unternehmen und seine Anwälte zu prozessieren. Die EU löst damit ihr Versprechen aus dem New Deal for Consumers ein und verbessert die Rechtsdurchsetzung für Verbraucher sehr deutlich.

Die Bundesregierung muss jetzt alles daran setzen, dass die Verbandsklage schnelle und unkomplizierte Entschädigungen ermöglicht. Dafür muss sie auch die jüngst in Deutschland eingeführte Musterfeststellungsklage reformieren und in Einklang mit der neuen EU-Verbandsklage bringen. Die Richtlinie bietet den Mitgliedstaaten viel Spielraum bei der Umsetzung. Für die Bundesregierung muss bei der Umsetzung Praktikabilität, Einfachheit, Verbraucherfreundlichkeit, und Entlastung der Justiz im Vordergrund stehen.“

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