Datum: 09.06.2017

EU muss Verbraucherrecht verbessern

Umfrage zeigt: verbraucherfreundlichere Regelungen im EU-Verbraucherrecht nötig

Grecaud Paul - fotolia.com

Quelle: Grecaud Paul - fotolia.com

  • Umfrage des vzbv hat ermittelt, wie sich Verbraucher über Produkte informieren und einkaufen.
  • Verbraucher erwarten einfache und verständliche Informationen.
  • vzbv fordert, Anforderungen der Verbraucher bei REFIT-Reform des europäischen Verbraucherrechts zu berücksichtigen.  

Wie zeitgemäß und effizient ist das EU-Verbraucherrecht? Das hat die Europäische Kommission im Rahmen des REFIT-Prozesses unter die Lupe genommen, um zu ermitteln, wo Reformen nötig sind. Das ist die Chance, es Verbraucherinnen und Verbrauchern europaweit einfacher zu machen, sich über Produkte und Dienstleistungen zu informieren und einzukaufen. Denn es gibt Unsicherheit und auch Unzufriedenheit, wie eine repräsentative Umfrage von Mindline Media im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt.

Laut Umfrage kaufen fast drei Viertel der Internetnutzer (71 Prozent) nicht in Onlineshops ausländischer Anbieter ein, vor allem aus Sorge vor rechtlicher Unsicherheit und aus mangelndem Vertrauen. Die EU könnte Abhilfe schaffen, etwa mittels einheitlicher Mindeststandards für Gütesiegel im Online-Handel. So ließe sich auf einen Blick erkennen, ob es sich um einen vertrauenswürdigen Anbieter handelt.

„Gerade im Onlinebereich entstehen immer neue Geschäftsmodelle und die Unsicherheit bei Verbrauchern ist groß. Das muss die EU berücksichtigen, wenn sie das Verbraucherrecht auf Herz und Nieren prüft. Wir brauchen starke europäische Rechte für Verbraucher. Ihre Erwartungen müssen im Fokus des REFIT-Prozesses stehen“, sagt Jutta Gurkmann, Leiterin des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik beim vzbv.   

Mehr Transparenz bei Vergleichsportalen

Auch Online-Vergleichsplattformen nimmt die EU-Kommission im Rahmen des REFIT-Checks in den Blick. Um irreführende Preisangaben zu verhindern, sollen die Rankingkriterien der Portale offengelegt werden. Das käme der Erwartung der Verbraucher entgehen: Der repräsentativen vzbv-Umfrage zufolge gehen zwei von drei Verbrauchern (67 Prozent), die Vergleichsportale nutzen, davon aus, dass die Angebote objektiv über Preise und Qualitätsmerkmale von Produkten informieren. Andere Untersuchungen des vzbv belegen aber, dass das nicht immer der Fall ist.

Auch Verbraucherinformationen müssten im Zuge von REFIT verbessert und vereinfacht werden, so der vzbv. In der Umfrage gab jeder zweite Verbraucher (48 Prozent) an, rechtliche Informationen nur zu lesen, wenn sie einfach formuliert seien und ihre Relevanz erkennbar sei. Auch hier besteht Handlungsbedarf.

Längere Gewährleistungsfristen

Nach einem Kauf sind Gewährleistungsfristen immer ein Thema für Verbraucher. Auch diese sollen aktuell auf EU-Ebene neu geregelt werden. Die Mehrzahl wünscht sich längere Gewährleistungsfristen. Zwei Drittel der Befragten (66 Prozent) finden, dass zwei Jahre bei hochwertigen Gebrauchsgütern zu kurz sind. Bei Autos und Haushaltsgroßgeräten wünschen sich sogar über 80 Prozent eine Frist von mindestens fünf Jahren. Hier muss die Kommission bei der anstehenden Reform des Verbrauchervertragsrechts aus Sicht des vzbv noch nachbessern, statt bei der von ihr vorgeschlagenen Einheitsfrist von zwei Jahren stehen zu bleiben.

Musterfeststellungsklage muss kommen

Im REFIT-Prozess zeigt sich, dass es bislang vor allem an der effektiven Durchsetzung bestehender Rechte mangelt. Für Verbraucher, die finanziellen Schaden erlitten haben, ist es schwer, ihr Geld zurückzubekommen. Bei Problemen würden sich laut vzbv-Umfrage drei von vier Befragten (77 Prozent), sofern möglich, einer Musterklage anschließen. Hierbei würde zum Beispiel ein Verbraucherverband mit Wirkung für viele Betroffene klagen. Die EU-Kommission hat das Problem erkannt, ihre Ankündigungen zur Ausgestaltung solcher Verfahren sind allerdings noch vage. Auch bundespolitisch bleibt das Thema aktuell. Die Musterfeststellungsklage wurde in dieser Legislaturperiode nicht umgesetzt. „Die nächste Bundesregierung muss Nägel mit Köpfen machen und die Musterfeststellungklage ganz oben auf die Agenda setzen“, so Jutta Gurkmann mit Blick auf die Bundestagswahl.

REFIT – Das steckt dahinter

Die EU-Kommission hat im Rahmen des Regulatory Fitness and Performance Programme – kurz REFIT – sechs Richtlinien aus dem Verbraucherrecht auf den Prüfstand gestellt. Es geht um die Themen:

  • Verbraucherinformationen
  • Kaufvertragsrecht
  • Plattformregulierung
  • Recht des unlauteren Wettbewerbs
  • Unterlassungsklage und kollektiver Rechtsschutz
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Zudem wurde die Verbraucherrechterichtlinie evaluiert. Die Ergebnisse hat die EU-Kommission Ende Mai vorgelegt. Bis Ende des Jahres sind Vorschläge für eine Anpassung des Verbraucherrechts zu erwarten.

Die Umfrage führte Mindline Media im Auftrag des vzbv im November 2016 durch.

Downloads

Europäisches Verbraucherrecht | Umfrage von Mindline Media im Auftrag des vzbv | November 2016

Europäisches Verbraucherrecht | Umfrage von Mindline Media im Auftrag des vzbv | November 2016

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