Ab 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle gesetzlich Krankenversicherten eingeführt. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) kann die ePA dazu beitragen, die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Wenn alle wichtigen Gesundheitsinformationen an einem Ort abrufbar sind, können beispielsweise Doppeluntersuchungen oder gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten vermieden werden. Das ist aber kein Selbstläufer. Dazu Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv:
„Patient:innen müssen darauf vertrauen können, dass ihre persönlichen Gesundheitsdaten sicher sind und nicht von Unbefugten abgerufen werden können. Die jüngst aufgedeckten Sicherheitslücken haben das Vertrauen in die ePA empfindlich gestört. Das ist alarmierend. Dabei hält die Mehrheit die ePA grundsätzlich für sinnvoll. Solange berechtigte Zweifel an der Sicherheit der ePA-Daten bestehen, darf es keinen bundesweiten Roll-Out geben. Fehlt das Vertrauen der Versicherten und der Leistungserbringer in die ePA, kann sie nicht erfolgreich sein.
Die ePA muss zwingend ermöglichen, dass Patient:innen selbst entscheiden können, welche Ärzt:innen welche Diagnosen und Therapiemaßnahmen einsehen können. Das funktioniert nur, wenn sie diese Einstellungen schnell und unkompliziert selbst in der Akte vornehmen können. Sonst erfährt am Ende die Zahnarztpraxis von der Psychotherapiebehandlung. Hier braucht es entscheidende Verbesserungen.
Der vzbv fordert nach der Einführung der ePA eine zeitnahe und unabhängige Evaluation. Auftretende Probleme müssen schnellstmöglich und bei Bedarf auch gesetzlich ausgeräumt werden.“