- Der vzbv begrüßt Entscheidung der Bundesregierung, Energieberatungen vor energetischen Sanierungen zur Pflicht zu machen.
- Schon heute werden durch Beratungen der Verbraucherzentralen 1,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart.
- Kritik an Ausnahmen für Unternehmen bei CO2-Bepreisung.
Die Bundesregierung will Energieberatungen aufwerten und vor wichtigen energetischen Sanierungen zur Pflicht machen. Das geht aus dem heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzesentwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) hervor. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Entscheidung und verweist darauf, dass schon heute durch die Beratungen der Verbraucherzentralen jährlich rund 1,4 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Dieser Wert dürfte nun deutlich steigen.
„Die Entscheidung der Bundesregierung ist eine Auszeichnung für unsere Arbeit und Ansporn für die Zukunft. Allein im Jahr 2018 haben die Verbraucherzentralen mehr als 120.000 Verbraucher unabhängig beraten und dadurch rund 1,4 Millionen Tonnen CO2 einsparen können. Das entspricht einem Güterzug voll Steinkohle von mehr als 60 Kilometern Länge. Durch eine verpflichtende Energieberatung dürfte sich dieser Wert noch einmal deutlich erhöhen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Wichtige Lebensentscheidung für Verbraucher
„Für Verbraucherinnen und Verbraucher gehören der Kauf von Immobilien und umfangreiche energetische Sanierungen zu den größten finanziellen Lebensentscheidungen. Gleichzeitig können sie mit einem geringeren Energieverbrauch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Weil energetische Sanierungen für Jahrzehnte Bestand haben sollten, Nachbesserungen dagegen ineffizient und teuer sind, ist eine Beratung durch unabhängige Profis so wichtig“, so Müller.
Kritik an Ausnahmen für Unternehmen
Allerdings äußerte Müller auch Kritik an der Klimapolitik der Bundesregierung. So setze das GEG keine neuen Maßstäbe für energieeffiziente Gebäude. Schärfere Anforderungen wären insbesondere im Neubau aber dringend nötig.
Zudem warnt Müller davor, die Kosten für den Klimaschutz einseitig auf die Verbraucher abzuwälzen. Tatsächlich will die Bundesregierung mit dem ebenfalls heute beschlossenen Emissionshandel für Brennstoffe (BEHG) Unternehmen finanzielle Kompensationen im Rahmen der CO2-Bepreisung anbieten. „Der vzbv lehnt es strikt ab, dass - ähnlich wie bei der EEG-Umlage - finanzielle Erleichterungen für Unternehmen von den Verbrauchern zusätzlich geschultert werden müssen.“
Hintergrund
- Der heute beschlossene Gesetzesentwurf für ein neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht vor, dass künftig im Rahmen des Eigentümerwechsels eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder vor einer energetischen Sanierung ein Beratungsgespräch durch einen unabhängigen Energieberater obligatorisch stattfinden muss. Dabei verweist der Gesetzgeber auf die in Teilen für Verbraucher kostenlose Energieberatung des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
- Das neue GEG legt das Energieeinspargesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem Gesetz zusammen.
- Im Gesetzentwurf über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen (BEHG) geht es um die Einführung und Höhe der CO2-Bepreisung auf Kraft- und Heizstoffe wie Benzin, Öl und Erdgas.