- Die Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist richtig, aber unzureichend.
- Die finanzielle Ausgestaltung der Steuerermäßigung ist nicht ambitioniert genug.
- Der vzbv begrüßt die Reduzierung der Mehrwertsteuer im Bahnverkehr.
Um wirksamen Klimaschutz zu betreiben, müsste die Bundesregierung die Förderung der energetischen Gebäudesanierung deutlich aufstocken. Zu diesem Fazit kommt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht. Die Bundesregierung plant, die energetische Gebäudesanierung mit insgesamt rund 700 Millionen Euro von 2021 bis 2024 zu fördern. Nötig sind aus Sicht des vzbv 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
„Die Bundesregierung muss deutlich mehr Geld in die Förderung der energetischen Gebäudesanierung stecken und den Gesetzentwurf nachbessern, wenn es echte Erfolge für den Klimaschutz im Gebäudesektor geben soll“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Die Forderungen des vzbv zum Steueranreiz
Der Gesetzentwurf sieht vor, das selbstnutzende Wohneigentümer für energetische Baumaßnahmen wie Wärmedämmung oder Heizungsaustausch bis zu 20 Prozent der Investitionskosten von der Steuerschuld abziehen können. Der Staat will dies mit rund 700 Millionen Euro für den Zeitraum 2021 bis 2024 fördern. Aus Sicht des vzbv ist dies viel zu wenig, um größere Impulse für mehr Energieeffizienz und Klimawirksamkeit im Gebäudebestand auszulösen. Der vzbv fordert eine Aufstockung auf mindestens 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Problematisch ist zudem, dass ausgerechnet kostenintensive Vollsanierungen, die einen hohen Klimaschutzeffekt haben, nicht abgedeckt werden. Der vzbv fordert deshalb, auch Modernisierungen auf Effizienzhaus-Niveau alternativ zu den KfW-Programmen steuerlich zu fördern.
Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die durchgeführten Maßnahmen bautechnisch beziehungsweise energietechnisch sinnvoll sind. Insbesondere im Falle mehrerer gleichzeitig durchgeführter Maßnahmen müssen diese aufeinander abgestimmt sein. Daher ist es erforderlich, dass die Maßnahme(n) vorher durch eine vom ausführenden Fachunternehmen unabhängige Beratung als geeignet bestätigt werden.
Reduzierung der Mehrwertsteuer im Bahnverkehr
Die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes im Eisenbahnfernverkehr auf sieben Prozent wird seit langem vom vzbv gefordert und ist lange überfällig, da die Mehrwertsteuer-Absenkung zu einer stärkeren Nachfrage bei der umweltfreundlicheren Bahn führen kann und gerade auf Kurzstrecken eine Alternative zum Flugzeug gestärkt wird.