- 44 Prozent wollen nach dem Brexit nicht mehr bei britischen Onlinehändlern kaufen.
- Für 35 Prozent kommt es auf die Situation an.
- Flug- und Fahrgastrechte sowie Gesundheitsschutz entscheidend für Reisepläne.
Ein Brexit ohne Absicherung von Verbraucherrechten könnte drastische Auswirkungen auf Onlinehandel und Reisen haben. Das belegt eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv).
Demnach will die große Mehrheit der Verbraucher (79 Prozent) nicht mehr oder nur unter bestimmten Bedingungen online im Vereinigten Königreich – dem zweitwichtigsten ausländischen E-Commerce-Markt für Deutschland – einkaufen. Gut sechs von zehn Verbrauchern (61 Prozent) wollen nicht mehr oder nur noch unter Bedingungen nach Großbritannien reisen - wenn zum Beispiel weiter EU-Flug- und Fahrgastrechte gelten oder sie visafrei einreisen können.
Die Umfrage belegt zugleich, dass Verbraucher die Brexit-Folgen bislang unterschätzen. Gut jeder dritte Befragte (34 Prozent) geht davon aus, dass er weiterhin zu den gleichen Konditionen auf der Insel telefonieren kann, fast jeder Zweite (49 Prozent) meint, dass er im Krankheitsfall für medizinisch notwendige Leistungen weiterhin durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert ist. Dies wird aber nach dem Brexit voraussichtlich nicht mehr möglich sein.
„Der Brexit darf nicht auf dem Rücken der Verbraucher ausgetragen werden. Die Politik muss alles daran setzen, dass Verbraucherrechte auch nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs gelten und sie weiter mit der Europäischen Krankenversicherungskarte auf der Insel zum Arzt gehen können oder beim Onlinekauf einen gesetzlichen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz eines defekten Produktes haben. Andernfalls drohen deutliche Einbußen beim Internethandel mit und Reisen ins Vereinigte Königreich. Außerdem müssen die Europäische Kommission und die Bundesregierung Verbraucher jetzt umfassend über ihre Rechte informieren. Hier besteht derzeit erheblicher Nachholbedarf, wie unsere Umfrage zeigt“, sagt vzbv-Vorstand Klaus Müller.
Die wichtigsten Erkenntnisse der Umfrage im Überblick:
- Die knappe Mehrheit der Verbraucher geht davon aus, dass bei Reisen ins Vereinigte Königreich weiterhin die europäischen Regeln zu Flug- und Fahrgastrechten gelten (53 Prozent) oder für dort gekaufte Produkte weiterhin ein zweijähriges Gewährleistungsrecht gilt (51 Prozent). Fast die Hälfte meint, dass sie dort im Krankheitsfall weiterhin durch ihre gesetzliche Krankenversicherung versichert sind (49 Prozent). All diese Punkte könnten nach dem Brexit jedoch nicht mehr gelten.
- Drei von zehn Verbrauchern wollen nur weiter bei britischen Onlinehändlern kaufen, wenn dadurch keine Zusatzkosten entstehen (30 Prozent), 27 Prozent nur, wenn sie weiter gesetzlichen Anspruch auf Reparatur oder Ersatz eines defekten Produktes haben.
- Ein Vierteil der Befragten (25 Prozent) knüpft private Reisen ins Königreich an Bedingungen. Darunter fallen die Gültigkeit der Europäischen Versicherungskarte sowie der Fortbestand der europäischen Regeln zu Flug- und Fahrgastrechten mit jeweils 76 Prozent.
Der Europäische Rat beschäftigt sich am 15. und 16. Oktober erneut mit dem Stand der Verhandlungen über ein mögliches Handelsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union. Die Verhandlungen müssen bis Anfang November abgeschlossen sein, um nicht zu einem „no deal-Brexit“ zu führen. Der vzbv fordert, dass Verbraucherrechte in einem Abkommen über die künftigen Beziehungen zentral verankert werden, ebenso wie Regelungen zu fairen Wettbewerbsbedingungen und zum EU-Vorsorgeprinzip.
Hinweis an die Redaktion
- Die vollständigen Umfrageergebnisse finden Sie im Downloadbereich.
- Für die Umfrage von Kantar im Auftrag des vzbv wurden 1.029 deutschsprachige Personen ab 18 Jahren in Privathaushalten in Deutschland in der Zeit vom 8. bis 10. September 2020 telefonisch befragt.
- Weitere Informationen sowie Fragen und Antworten zum Brexit finden sich hier: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/brexit-was-bedeutet-das-fuer-verbraucher-12812