- vzbv hat Klage gegen drei Kreditinstitute eingereicht.
- Entgelte für Basiskonten sind nach Auffassung des vzbv nicht angemessen.
- vzbv fordert BaFin auf, Aufsichtsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Klage gegen drei Kreditinstitute eingereicht. Aus Sicht des vzbv sind die Basiskontoentgelte der Deutschen Bank AG, Deutschen Postbank AG und Sparkasse Holstein nicht angemessen. Bis zu einem eventuellen höchstrichterlichen Urteil können mehrere Jahre vergehen. Deshalb fordert der vzbv die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, zeitnah und flächendeckend zu verhindern, dass Verbrauchern durch die Entgeltgestaltung der Zugang zum Basiskonto de facto verwehrt wird.
„Viele Kreditinstitute halten sich nach Auffassung des vzbv nicht an die gesetzlichen Vorgaben für Basiskontoentgelte“, sagt Dorothea Mohn, Leiterin Team Finanzmarkt beim vzbv.
vzbv klagt gegen drei Kreditinstitute
Nach einigen Abmahnungen hat der vzbv nun Klage gegen die Deutsche Bank AG, die Deutsche Postbank AG und die Sparkasse Holstein eingereicht. Deren Entgelte für Basiskonten seien unangemessen, weil Verbraucher mehr zahlen müssten als für vergleichbare Konten. Auch werde das Nutzerverhalten bei der Bemessung der Entgelte nicht hinreichend berücksichtigt. Denn ein höherer Grundpreis müsse auch dann gezahlt werden, wenn das Basiskonto als reines Onlinekonto geführt werde.
vzbv fordert: BaFin muss handeln
Das Basiskonto ist Teil der Öffentlichen Daseinsvorsorge. Es wurde für Verbraucher geschaffen, die wirtschaftlich schwach sind – wie etwa Geringverdiener, Sozialleistungsempfänger, Geflüchtete und Obdachlose. Diesen Verbrauchern sei nicht zuzumuten, auf ein mögliches höchstrichterliches Urteil mehrere Jahre zu warten. „Die BaFin muss verhindern, dass Verbrauchern durch die hohen Entgelte der Zugang zum Basiskonto verwehrt wird. Sie hat die nötigen Instrumente, um zeitnah und flächendeckend Verbesserungen für Verbraucher herbeizuführen“, so Mohn. Der vzbv fordert die BaFin deshalb auf, Leitlinien zur Angemessenheit von Basiskontoentgelten zu formulieren.
Entgelte müssen angemessen sein
Verbraucherinnen und Verbraucher haben seit dem 19. Juni 2016 einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis. Entgelte, die für ein solches Basiskonto erhoben werden, müssen angemessen sein.