- Betroffene Verbraucher:innen können sich ab sofort für Teilnahme an der Musterfeststellungsklage registrieren.
- vzbv empfiehlt Kund:innen der Berliner Sparkasse ihren Fall mit dem Klage-Check zu prüfen.
- Hintergrund der Klage: Berliner Sparkasse weigert sich, unrechtmäßig erhobene Entgelte zu erstatten.
Das Kammergericht Berlin hat die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Berliner Sparkasse zugelassen. Betroffene Verbraucher:innen können sich jetzt beim Bundesamt für Justiz in das Klageregister eintragen, um an der Klage teilzunehmen. Ob eine Registrierung möglich ist, können Kund:innen der Berliner Sparkasse mit dem Klage-Check überprüfen. Dort erhalten Verbraucher:innen auch einen Textbaustein, um die Registrierung zu vereinfachen.
„Durch die Klage soll geklärt werden, ob die Berliner Sparkasse zu Unrecht erhobene Gebühren erstatten muss. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher haben jetzt die Chance, sich an der Musterfeststellungsklage zu beteiligen, ohne Kosten oder Risiken zu tragen,“ sagt Sebastian Reiling, Referent beim vzbv. „Der vzbv geht davon aus, dass die Berliner Sparkasse bei einem Erfolg der Klage die Rückforderungen der Kundinnen und Kunden begleicht.“
Hintergrund der Musterfeststellungsklage ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) gegen die Postbank vom 27. April 2021. Der BGH erklärte nach der Klage des vzbv Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Einwilligung der Kund:innen für unwirksam. Daher sind nach Auffassung des vzbv auch entsprechende Preiserhöhungen und Gebühren der Berliner Sparkasse hinfällig.
Damit die Klage zulässig ist, müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 betroffene Kund:innen der Berliner Sparkassen der Klage anschließen. Die FAQ auf musterfeststellungsklagen.de geben Antworten auf die häufigsten Fragen. Interessierte können außerdem einen News-Alert abonnieren. Damit informiert der vzbv über wichtige Termine und Neuigkeiten zur Klage.
Verbraucherzentrale Berlin hilft weiter
Verbraucher:innen, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, können die Beratungsangebote der Verbraucherzentrale Berlin nutzen. Fragen zur Anmeldung beim Klageregister werden auch unter (030) 214 85-190, mittwochs von 14:00 - 18:00 Uhr und donnerstags von 09:00 - 13:00 Uhr beantwortet.
Weitere Informationen
vzbv fordert Reform der Musterfeststellungsklage
Künftig werden Verbraucherverbände auch direkt auf Rückzahlung klagen können. Das ist mit der Musterfeststellungsklage noch nicht möglich. Grundlage ist die neue EU-Verbandsklagenrichtlinie, die alle EU-Staaten bis zum 25.12.2022 umsetzen müssen. Der vzbv fordert weitreichende Reformen, um das Verfahren für Verbraucher:innen und klagende Verbände deutlich zu vereinfachen.
Weitere Informationen dazu gibt es auf der Themenseite zur EU-Verbandsklage.