Am 18. September 2015 wurden die Ermittlungen gegen Volkswagen in den USA bekannt. Anders als in den USA warten Kunden in Deutschland weiter vergeblich auf Entschädigung, zügige Nachbesserung und Garantien für nachgerüstete Fahrzeuge. Zeit zu handeln – denn Ende 2017 läuft auch die Verjährungsfrist aus.
Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dazu:
„Anderthalb Jahre nach dem die Abgasmanipulation durch Volkswagen bekannt wurde, warten Verbraucherinnen und Verbraucher immer noch auf eine Geste der Demut aus Wolfsburg. Statt weißem Rauch aus der Friedenspfeife weiter rußiger Qualm aus dem Auspuff. Bei den Kunden herrscht weiter Verunsicherung, Warten und Frust.
Eine umfassende Garantie, die auch die Folgen von Nachrüstungen und einen möglichen Wertverlust betroffener Fahrzeuge berücksichtigt, bleibt VW schuldig. Angebote für freiwillige Entschädigungen wie in den USA sitzt das Unternehmen aus.
Vertrauensbildend wäre es, wenn der VW-Konzern die Verjährungsfrist per Kulanz bis 2021 verlängern würde. Denn bis es zu einem höchstrichterlichen Urteil kommt, können noch Jahre vergehen. Für den Großteil der Betroffenen hätte es dann keinen Nutzen mehr.
Es müssen politische Lehren aus dem Skandal gezogen. Wir brauchen Verfahren, die Fahrzeuge zuverlässig testen. Hier muss auch die Europäische Union Druck machen. Dabei stünde es Deutschland gut zu Gesicht, mit dem Fuß auf dem Gaspedal für klare Regeln zu sorgen und den vorliegenden Kommissionsentwurf zu unterstützen.“
Forderungen des vzbv:
- Volkswagen muss endlich auch seinen europäischen Kunden entgegenkommen. Kunden erwarten Garantien für nachgerüstete Fahrzeuge sowie Entschädigungen wie auch in den USA.
- Der vzbv fordert eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist durch den VW-Konzern für betroffene Fahrzeuge bis Ende 2021.
- Um Vorfälle wie den VW-Skandal künftig zu verhindern, muss das Typgenehmigungsverfahren für Fahrzeuge reformiert werden.
- Unabhängige und realitätsnahe Prüfungen des Verbrauchs und Schadstoffausstoßes, eine wirksame Marktüberwachung bereits zugelassener Fahrzeuge sowie Sanktionen bei Verfehlungen sind notwendig.