Bei Air Berlin kommt es bereits seit längerer Zeit immer wieder zu massiven Flugausfällen und Beeinträchtigungen im Service, etwa bei der Kundenhotline und der Gepäckbeförderung. Nun hat Air Berlin bei den Ländern Berlin und Nordrhein-Westfalen eine Anfrage auf Prüfung eines Bürgschaftsantrags gestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellt klare Forderungen sowohl an Air Berlin als auch an die Politik: Schluss mit der Verunsicherung von Verbraucherinnen und Verbrauchern!
„Air Berlin muss eine verbindliche Garantieerklärung darüber abgeben, dass der Flugplan eingehalten wird. Verbraucher dürfen nicht im Unklaren über ihre zum Teil lange im Voraus gebuchten und bezahlten Flüge gelassen werden. Besserer Service und die verbindliche Garantieerklärung sind zwingende Voraussetzung für weitere Gespräche.
Sollten sich die Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen entschließen, Air Berlin mit einer Bürgschaft zu helfen, braucht es mindestens die Zusage von Air Berlin, für die Einhaltung des Flugplans zu garantieren. Für die Air-Berlin-Kunden darf es keine weiteren bösen Überraschungen geben.
Die Bundesregierung muss eine nationale oder europäische Lösung dafür finden, dass im Voraus gezahlte Kundengelder im Falle von Flugbuchungen vor Insolvenz geschützt sind. Airlines sollten grundsätzlich gesetzlich verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen, wie es bereits bei Pauschalreiseanbietern seit über zwanzig Jahren der Fall ist.“