Im Prozess der Musterfeststellungsklage des vzbv gegen die Volkswagen AG hat am Montag der zweite Verhandlungstermin am Oberlandesgericht Braunschweig stattgefunden. Während des Termins wurden verschiedene Anträge geprüft. Das Gericht stellte klar, dass es kein Teilurteil geben werde. In der Sache wurde noch nichts entscheiden. Hierzu Klaus Müller, Vorstand des vzbv:
„Der zweite Verhandlungstag am OLG Braunschweig verlief erfreulich für betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher.
Das OLG Braunschweig forderte VW erneut und nachdrücklich auf, sich zeitnah für die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen zu entscheiden und setzte dafür eine Frist bis zum Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember 2019.
Das Gericht hat mit Nachdruck deutlich gemacht, dass keine Zeit zu verlieren sei und eine schnelle Lösung für die betroffenen Verbraucher die Zielmarke sein muss - sei es mit einem Urteil oder durch einen Vergleich.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat auch heute in der Verhandlung bekräftigt, dass er für Vergleichsverhandlungen offen sei.“