Datum: 14.02.2020

Volkswagen hat Verhandlungen scheitern lassen

Honorarforderungen waren von Volkswagen akzeptiert

Pressefoto 6 Klaus Müller | Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband | Credit: vzbv - Gert Baumbach

Quelle: Gert Baumbach - vzbv

Zu den gescheiterten Verhandlungen zwischen der Volkswagen AG und dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) erklärt Klaus Müller, Vorstand des vzbv:

„Die Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem vzbv sind leider an der mangelnden Bereitschaft von Volkswagen gescheitert, ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen. Entgegen anderslautenden Presseberichten sind sie nicht an Honorarforderungen der Anwälte gescheitert.

Über den heutigen Abbruch der Verhandlungen durch Volkswagen sind wir irritiert. Um 11:53 Uhr wurde uns ein Vergleichsangebot übersandt, das für die Abwicklung eine Kostenübernahme in Höhe von 50 Millionen vorsah. Eine Abwicklung durch unsere Anwälte war für den vzbv nicht zwingend, noch vor zwei Tagen haben wir einen Alternativvorschlag unterbreitet.

Für den vzbv war angesichts des Dieselbetrugs durch Volkswagen eine für die Verbraucher sichere Lösung von hoher Bedeutung. Ein Vergleich, der nicht zuverlässig ist oder für die Verbraucher nicht kalkulierbare Folgen hat, ist für uns in keinster Weise tragbar.“

 

Die Stellungnahme von Klaus Müller auf der Pressekonferenz am 14. Februar 2020

 

Volkswagen hat Verhandlungen scheitern lassen
Honorarforderungen waren von Volkswagen akzeptiert

Die Vergleichsverhandlungen zwischen Volkswagen und dem vzbv sind leider an der mangelnden Bereitschaft von Volkswagen gescheitert, ein transparentes, vertrauenswürdiges und für Verbraucher sicheres System der Abwicklung zu ermöglichen.

Entgegen anderslautenden Presseberichten sind sie nicht an Honorarforderungen unserer Anwälte gescheitert.

Wir haben gekämpft. Wir haben intensiv gerungen. Wir waren auf einem guten Weg.

Wir konnten VW auf eine Entschädigung von 15% des Kaufpreises hochhandeln.

Aus der Presse kennen Sie die Hochrechnungen in Höhe von 830 Mio. € von VW. Das war für uns eine gute Gesprächsgrundlage.

Wichtig für uns war aber auch, den Verbraucherinnen und Verbrauchern eine schnelle, faire, transparente und sichere Lösung anbieten zu können.

Über den heutigen Abbruch der Verhandlungen durch Volkswagen sind wir irritiert. Wir haben davon heute um kurz nach 12 Uhr aus der Presse erfahren.

Noch um 11:53 Uhr übersandte uns VW ein Vergleichsangebot, das für die Abwicklung eine Kostenübernahme in Höhe von 50 Millionen Euro vorsah.

Eine von VW erbetene und von uns vor Tagen übersandte Leistungsbeschreibung sowie Überprüfung durch Wirtschaftsprüfer wären einigungsfähig gewesen.

Eine Abwicklung durch unsere Anwälte war für den vzbv nicht zwingend, noch vor zwei Tagen haben wir einen schriftlichen Alternativvorschlag unterbreitet.

Es ging nicht um ein pauschales Honorar von 50 Mio. Euro, sondern um eine Gebühr in Höhe von 120 Euro netto auf der Basis eines detaillierten Leistungskatalogs.

Einer Überprüfung der Erbringung dieser Leistungen hat sich der vzbv selbstverständlich nie versperrt.

Für den vzbv war angesichts des Dieselbetrugs durch Volkswagen eine für die Verbraucher sichere Lösung von hoher Bedeutung. Ein Vergleich, der nicht zuverlässig ist oder für die Verbraucher nicht kalkulierbare Folgen hat, ist für uns in keiner Weise tragbar.

Vier Jahre lang erzeugte der Dieselskandal großen Frust bei den Verbrauchern in Deutschland und Europa, aber nur wenig Entgegenkommen von VW. Das hat sich im Zuge unserer Musterfeststellungsklage geändert. VW war bereit, über einen Vergleich für Hunderttausende Verbraucher zu reden. Das hat uns gefreut und wäre ohne die Musterfeststellungsklage nicht denkbar gewesen.

Wir hätten uns eine Einigung gewünscht, schauen jetzt aber in die Zukunft.

Wir kämpfen weiter vor Gericht für eine gute Lösung für die Verbraucher. In den ersten zwei Verhandlungstagen hat sich gezeigt, dass das Gericht das Verfahren sehr ernst nimmt.

Denn: Die Vergleichsverhandlungen hat VW heute beendet, die Musterfeststellungsklage des vzbv ist es nicht.

Sicher ist: Wir schreiben mit dieser Musterfeststellungsklage Rechtsgeschichte. Es ist das erste Verfahren dieser Art, Größe und Bedeutung. Wir gehen davon aus, dass das Gericht nun zügig einen neuen Verhandlungstermin ansetzen wird.

Wir werden nun aber das Verfahren mit voller Kraft fortsetzen und schauen voller Zuversicht in Richtung Braunschweig und Karlsruhe.

Die Verbraucher, die sich im Klageregister eingetragen haben, müssen nichts weiter unternehmen und werden über weitere Schritte von uns informiert.

Über Neuigkeiten halten wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden.

Vielen Dank, dass Sie so kurzfristig den Weg zu uns gefunden haben.

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