Datum: 09.10.2017

Telekom-Tarif StreamOn verstößt teilweise gegen Netzneutralität

Entscheidung der Bundesnetzagentur wird die Wahlfreiheit im Internet verringern

Quelle: georgejmclittle - 123rf.com

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Die Bundesnetzagentur hat nach mehrmonatiger Prüfung entschieden, dass die Tarifoption StreamOn der Telekom in einigen Punkten gegen die Regeln zur Netzneutralität verstößt. Zero-Rating Angebote kann es danach mit einigen Anpassungen weiterhin geben. Der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hatte sich für ein komplettes Verbot der Tarifoption der Telekom ausgesprochen, um die Wahlfreiheit für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhalten.

Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Entscheidung der Bundesnetzagentur:

„Die Entscheidung der Bundesnetzagentur StreamOn und andere Zero-Rating-Angebote nicht grundsätzlich zu verbieten, geht zu Lasten des freien Internets. Dadurch wird nicht nur die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch der Wettbewerb zwischen Dienstanbietern verringert.

Wir begrüßen, dass die Bundesnetzagentur sich zumindest  gegen eine Verschlechterung der Videoqualität beim Videostreaming ausspricht und darüber hinaus auch auf die Einhaltung der Roaming-Verordnung pocht. Danach müssen Verbraucher auch im EU-Ausland StreamOn in Anspruch nehmen können.

Nichtsdestotrotz werden durch Zero-Rating-Angebote Realitäten am Markt geschaffen, die den Weg ins Zwei-Klassen-Internet ebnen und die Tarifpreise hoch halten. Ziel sollte es sein – wie in vielen anderen EU-Ländern längst Standard – grundsätzlich mehr Inklusivdatenvolumen für den monatlichen Grundpreis zu bekommen.“

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