- Die gesetzliche Möglichkeit, Kredite stunden zu lassen, ist am 30 Juni ausgelaufen.
- Es gab Banken, die im Zeitraum April bis Juni zwar die Tilgung von Krediten stundeten, aber auf die Fortzahlung der Zinsen bestanden.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) untersucht den Umgang der Banken mit Stundungswünschen von Verbrauchern und bittet Kreditnehmer um Erfahrungsberichte.
Verbraucherinnen und Verbraucher hatten unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, von April bis Juni Darlehen nicht bedienen zu müssen. Ziel dieses Kreditmoratoriums war es, Verbraucher während der Corona-Krise vor der Zahlungsunfähigkeit zu bewahren. Doch wie haben Banken das Moratorium umgesetzt? Welche (anderen) Vereinbarungen wurden zwischen den Geldinstituten und ihren Darlehensnehmern getroffen? Der vzbv geht diesen Fragen nach und bittet Verbraucher um die Schilderung ihrer Vereinbarungen.
Fast wöchentlich werden in den Bundesländern Corona-Beschränkungen gelockert – Geschäfte haben zu ihren normalen Zeiten geöffnet und Restaurants dürfen wieder Gäste bedienen. Doch die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise belasten nach wie vor Verbraucher, die seit dem 1. Juli 2020 nicht mehr die Möglichkeit haben, die gesetzliche Stundung von Krediten in Anspruch nehmen zu können.
Wie fair sind die Banken?
Welche Vereinbarungen Geldinstitute mit Verbrauchern getroffen haben, nimmt der vzbv genauer unter die Lupe. Er möchte wissen, wie Banken konkret reagiert haben, wenn Verbraucher mit Darlehen pandemiebedingt Zahlungsschwierigkeiten hatten.
Dabei ist der vzbv auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. Er bittet daher um Meldung, wenn Sie: Bei ihrer Bank die Stundung eines Kredits beantragt haben – Probleme hatten, diese Stundung bei ihrer Bank durchzusetzen – Ihnen zwar die Stundung der Tilgung gewährt, an der Zinsforderung aber festgehalten wurde. Oder wenn Sie andere Vereinbarungen mit Ihrer Bank getroffen haben, weil Sie ein Darlehen pandemiebedingt nicht bedienen konnten. Alle Fallschilderungen sind interessant für den vzbv.
Betroffene können über die Website verbraucherzentrale.de direkt eine Meldung absenden und relevante Unterlagen hochladen.