Datum: 22.01.2019

Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung notwendig

Verbraucher sehen sich durch Pflegeversicherung nicht ausreichend abgesichert

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Quelle: Kzenon - fotolia.com

  • Die Einführung eines steuerfinanzierten Bundeszuschusses zur Pflegeversicherung befürworten knapp 90 Prozent der Verbraucher.
  • vzbv fordert: Der finanzielle Mehrbedarf in der Pflege darf nicht auf dem Rücken der pflegebedürftigen Verbraucher ausgetragen werden.
  • Leistungen der Pflegeversicherung müssen regelmäßig der Höhe nach angepasst werden.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung deckt die soziale Pflegeversicherung nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten ab. Pflegebedürftige Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bereits heute rund die Hälfte der Pflegekosten aus eigener Tasche zahlen. In einer aktuellen repräsentativen Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) geben mehr als drei Viertel der befragten Teilnehmer (77 Prozent) an, dass sie sich im Ernstfall nicht ausreichend finanziell abgesichert fühlen.

Das ist besonders alarmierend, da dies 2017 in einer gleichlautenden vzbv-Umfrage nur von etwas mehr als der Hälfte der Befragten (53 Prozent) formuliert wurde. Gegenwärtig sind in Deutschland über drei Millionen Menschen pflegebedürftig. Tendenz steigend. Die Reformen in der Pflegeversicherung, etwa die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, haben dazu geführt, dass nun mehr Menschen Pflegeleistungen abrufen können als zuvor.

Einsatz von Steuergeldern nötig

Seit geraumer Zeit wird diskutiert, wie die Ausgabensteigerungen in der Pflegeversicherung bewerkstelligt werden können. Eine alleinige Beitragserhöhung und damit verbundene Belastung der Beitragszahler greift aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zu kurz. Eine langfristige Stabilisierung der Pflegeversicherung ist auch so nicht erreichbar. Es braucht zusätzliche Mittel für die zukünftige Finanzierung der Pflegeversicherung.

Der vzbv fordert zudem: Die Pflege muss stärker als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden, um die künftige Herausforderungen bewältigen zu können. Das sehen auch 90 Prozent der in einer repräsentativen Umfrage befragten Menschen in Deutschland so und sprechen sich für einen Steuerzuschuss zur Pflegeversicherung aus.

„Ähnlich wie die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung braucht auch die soziale Pflegeversicherung eine Bezuschussung aus Steuergeldern“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. Damit könnten notwendige versicherungsfremde Leistungen finanziert werden, etwa die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Pflegkräfte, die Leistungen für pflegende Angehörige oder die Einführung von digitalen Anwendungen. Nur so könnte ein Anstieg der Beiträge zur Pflegeversicherung mittel- und längerfristig begrenzt werden. 

Keine Kostenfalle durch Pflegebedürftigkeit

Viele Pflegebedürftige sind auf Sozialhilfeleistungen angewiesen, vor allem in der stationären Vollversorgung. Das Problem ist, dass die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung mit den Kostenentwicklungen nicht Schritt halten.

„Der Pflegefall darf nicht länger zur Kostenfalle werden“, so Müller. Pflegebedürftige müssten deshalb künftig stärker entlastet werden. Dazu gehöre in einem ersten Schritt eine regelmäßige Anpassung der Leistungen der Pflegeversicherung. Erforderlich sei eine Dynamisierung. Leistungen der Pflegeversicherung müssten orientiert an der Inflationsrate und steigenden Personalkosten jährlich automatisch angepasst werden. Dies sei neben Änderungen der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung der zweite wichtige Schritt für eine nachhaltige Absicherung einer guten Betreuung im Pflegefall.
 

Die gleichlautende vzbv-Umfrage aus dem Jahr 2017 finden Sie hier.

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vzbv-Umfrage zur Pflegeversicherung | Präsentation | Januar 2019

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