Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ist in seiner Ausrichtung grundsätzlich positiv zu bewerten. Es lässt aber leider ein Gesamtkonzept für die strukturellen Probleme der Pflege in Deutschland vermissen. - So der vzbv in seiner Stellungnahme zur Anhörung zum Gesetzentwurf im Bundestag am Mittwoch, 10.10.2018.
Der vzbv erkennt die Bedeutung von Personaluntergrenzen im Krankenhaus an. Hierzu bedarf es jedoch einer konsequenten Umsetzung, insbesondere die Ausweitung auf alle bettenführenden Abteilungen.
Die Schaffung von zusätzlichen Stellen in der Altenpflege begrüßt der vzbv. Nicht berücksichtigt ist hierbei bedauerlicherweise die ambulante Pflege vor Ort.
Das finanzielle Risiko des Ausgabenanstieges für die notwendige Stärkung der Altenpflege liegt bisher primär beim Verbraucher. Die Leistungen der Pflegeversicherung müssen angepasst werden und für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe sollten gezielt Bundeszuschüsse eingesetzt werden.
Die detaillierte Analyse des Entwurfs mit allen Forderungen des vzbv finden Sie im Download-Bereich.