Am 25. November fand der Runde Tisch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu den Zinsnachzahlungen bei Prämiensparverträgen statt. Ziel der staatlichen Finanzaufsicht war es, dass sich die Sparkassen auf ihre Kundinnen und Kunden zu bewegen und eine angemessene Lösung anbieten. Der Sparkassenverband ließ den Runden Tisch platzen. Dazu Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv):
„Seit Jahren kritisieren die Verbraucherzentralen die falschen Zinsberechnungen der Sparkassen bei Prämiensparverträgen. Das Verhalten der Sparkassen bei dem von der BaFin initiierten Runden Tisch hat gezeigt, dass sie an einer einvernehmlichen Lösung trotz klarer Rechtsprechung offenbar nicht interessiert sind. Sie scheinen nicht bereit, auf die Verbraucherinnen und Verbraucher zuzugehen. Das bedeutet, dass Verbraucher selbst tätig werden und ihre Ansprüche auf Zinsnachzahlung sichern müssen. Für Prämiensparverträge, die 2017 gekündigt wurden, droht zum Jahresende die Verjährung. Betroffene Verbraucher können sich jetzt den Musterfeststellungsklagen des vzbv gegen die Saalesparkasse in Sachsen-Anhalt oder gegen die Sparkasse Nürnberg in Bayern anschließen. Weitere Musterfeststellungsklagen werden von der Verbraucherzentrale Sachsen geführt. Hier ist eine Anmeldung für Kunden der Sparkassen Muldental, Meißen und Vogtland noch möglich. Sollte keine der Musterfeststellungsklagen für sie in Frage kommen, sollten betroffene Sparer auf jeden Fall sonstige Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung prüfen lassen. Verbraucher können sich hierzu an die Verbraucherzentralen oder Rechtsanwälte wenden.“