Das Klimakabinett der Bundesregierung hat sich heute auf ein Maßnahmenpaket zum Klimaschutz geeinigt. Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), kommentiert:
„Klimaschutz ohne die Verbraucher wird es nicht geben. Ein Gesamtkonzept der Bundesregierung zur erheblichen Einsparung von CO2-Emissionen war überfällig. Das heute vorgestellte Paket bleibt allerdings deutlich hinter den Erwartungen des Verbraucherzentrale Bundesverbands zurück. Es muss deutlich mehr passieren, um Natur und Verbraucher vor immensen Schäden und Kosten, die der Klimawandel nach sich zieht, zu schützen. Der Weg vom Klimaschutzpaket bis zum Klimaschutzgesetz ist noch weit.
Die Einführung einer CO2-Bepreisung ist der richtige Ansatz. Nur so lässt sich CO2 nach dem Verursacherprinzip einsparen. Der vzbv fordert weiterhin, dass Einnahmen aus einer CO2-Bepreisung komplett an die Verbraucher zurückfließen müssen. Ansonsten fehlen Anreize für einen klimafreundlichen Konsum und finanzielle Spielräume für Eigeninitiative der Verbraucher. Positiv ist, dass es Härtefallregelungen bei der CO2-Bepreisung geben soll.
Damit der Klimaschutz diesen Namen verdient, müssen Unternehmen als Hauptverursacher benannt werden und ihrer Verantwortung nachkommen. Die Politik muss Anreize schaffen für klimafreundliche Alternativen für Verbraucher. Hier ist das heute vorgestellte Klimapaket eine Enttäuschung. Der große angekündigte Wurf ist nicht zu erkennen.
Das Kernproblem ist, dass die Große Koalition Verbraucher einseitig belastet. So ist die geplante Senkung der EEG-Umlage für Verbraucher ein richtiger Schritt, in der geplanten Höhe für Verbraucher aber kaum spürbar. Außerdem ist unklar, welchen Anteil Industrie und Gewerbe tragen, wenn die EEG-Umlage teilweise aus Steuermitteln finanziert werden soll. Eine Querfinanzierung von Unternehmen durch die Verbraucher muss ausgeschlossen werden.
Der vzbv kritisiert, dass die Industrie bei den Netzentgelten weiter mit hohen Ausnahmen auf Kosten von Gewerbe, Handel und privater Verbraucher privilegiert wird. So wären besonders energieintensive Unternehmen weiterhin im Vorteil, Verbraucher müssen die Last hoher Stromkosten weiterhin einseitig tragen.
Das geplante Austauschprogramm für alte Öl- und Gasheizungsanlagen sowie eine Erhöhung der E-Auto-Prämie, einschließlich Förderung der Ladeinfrastruktur, sind vernünftige Schritte.
Zu begrüßen ist auch eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Ärgerlich ist, dass Höhe und Dauer der Förderung unklar sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert hier eine steuerliche Förderung von mindestens 1,5 Milliarden Euro, progressionsunabhängig über mindestens zehn Jahre.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen im Verkehrssektor sind Stückwerk. Der vzbv vermisst ein überzeugendes Gesamtkonzept, das Verbrauchern beim Umstieg auf klimaverträgliche Verkehrsmittel echte Alternativen bietet. Die Bundesregierung will zwar Milliarden in die Bahn und den öffentlichen Nahverkehr investieren. Aber die Förderung der Elektromobilität und eine Senkung der Mehrwertsteuer bei Bahnfernreisen werden nicht ausreichen.
Die Pendlerpauschale muss die Umwelteigenschaften des genutzten Fahrzeugs für den Weg zur Arbeit berücksichtigen. Statt das Pendeln per se zu subventionieren, brauchen wir eine sozial gerechte Mobilitätspauschale.“