- Betroffene Prämiensparer können sich ab sofort kostenfrei im Klageregister anmelden.
- Die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage schützt vor der Verjährung der Ansprüche.
- Die Verbraucherzentrale Bayern unterstützt und berät Verbraucher bei Fragen rund um die Registrierung.
Ab sofort können sich Prämiensparer der Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Nürnberg kostenfrei anschließen. Das Bundesamt für Justiz hat ein entsprechendes Anmeldeformular online freigeschaltet. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Bayern am 29. Juli 2020 Klage gegen die Sparkasse eingereicht. Ziel ist es, vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München zu klären, ob die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden mit Prämiensparverträgen Zinsen nachzahlen muss und ob die Kündigung vieler Verträge rechtmäßig war.
Infotelefon für Fragen
„Sollten bei der Anmeldung der Ansprüche Fragen auftauchen, bieten wir Unterstützung an“, sagt Sascha Straub, Referatsleiter Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Bayern. Interessierte können sich unter (0911) 99 39 90 27 informieren, welche Fälle grundsätzlich zur Klage passen und was bei der Registrierung zu beachten ist. Das Infotelefon ist Dienstag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr zu erreichen. An zwei Tagen in der Woche informiert auch die Nürnberger Beratungsstelle am Albrecht-Dürer-Platz 6 betroffene Sparer persönlich zu diesen Zeiten: Montag von 9:30 bis 12:30 und 13:30 bis 16:30 Uhr, Freitag von 9:30 bis 12:30 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Ansprüche von durchschnittlich 4.200 Euro
Hintergrund der Musterfeststellungsklage ist, dass die Sparkasse Nürnberg im Jahr 2019 mehr als 20.000 langlaufende Prämiensparverträge gekündigt hat. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern erfolgte ein Teil dieser Kündigungen widerrechtlich. Außerdem geht die Verbraucherzentrale davon aus, dass die Sparkasse Nürnberg ihren Kunden in diesen Sparverträgen zu wenig Zinsen gezahlt hat. Die Nachzahlungsansprüche von Verbrauchern belaufen sich auf durchschnittlich rund 4.200 Euro.
„Wenn sich betroffene Verbraucher für die Klage registrieren, können sie von einem positiven Ausgang des Verfahrens profitieren. Außerdem schützen sie sich vor der Verjährung von Ansprüchen“, sagt Sebastian Reiling, Rechtsreferent beim vzbv. Alle weiteren Informationen zur Klage sind unter www.verbraucherzentrale-bayern.de/sparkasse und unter www.musterfeststellungsklagen.de zusammengefasst.
Auf den Webseiten gibt es auch Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Möglichkeit, einen News-Alert zu abonnieren. Außerdem kann man dort über einen Klage-Check selbst ermitteln, ob der eigene Fall zur Klage passt.
Verbraucherzentralen helfen weiter
Verbraucherinnen und Verbraucher, die Hilfe in ihrem individuellen Fall benötigen, sollten die Beratungsangebote der Verbraucherzentralen nutzen, Informationen unter www.verbraucherzentrale.de/beratung. Beschwerden können sie über das Beschwerdeportal des vzbv und der Verbraucherzentralen abgeben.