- Österreichische Ratspräsidentschaft könnte Verhandlungen zur e-Privacy-Verordnung verschleppen und Datenschutz verwässern.
- vzbv fordert, dass Kommunikationsdaten einer strikten Zweckbindung unterliegen müssen.
- Schutzniveau der DSGVO darf durch die e-Privacy-Verordnung nicht abgeschwächt werden.
Am 27. September 2018 diskutiert der Rat der Europäischen Union über die Vorschläge der österreichischen Ratspräsidentschaft zur e-Privacy-Verordnung. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gefährden die Vorschläge Österreichs jedoch den Abschluss der Verhandlungen und damit eine datenschutzfreundliche Regelung. Mit der Verordnung verfolgt die EU Kommission das Ziel, den Datenschutz und die Vertraulichkeit in der elektronischen Kommunikation zu verbessern.
„Österreich nutzt seine EU-Ratspräsidentschaft, um die Verhandlungen zur e-Privacy-Verordnung zu verschleppen und datenschutzfreundliche Positionen im Entwurf zu verwässern“, so Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim vzbv.
Sensible und persönliche Informationen schützen
Die österreichische Ratspräsidentschaft schlägt vor, zweckändernde Weiterverarbeitungen elektronischer Kommunikationsmetadaten grundsätzlich zuzulassen. Dazu gehören beispielsweise angerufene Nummern, der geografische Standort, Uhrzeit, Datum und Dauer eines getätigten Anrufs. Bedingung sei hierbei, dass die Datenverarbeitung mit den Zwecken vereinbar ist, für die die Daten ursprünglich erhoben worden sind. Trotz der vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen untergräbt diese signifikante Änderung aus Sicht des vzbv die Vertraulichkeit der Kommunikation und den Schutz personenbezogener Daten.
„Hier geht es um die Offenlegung teilweise sehr sensibler, persönlicher Informationen, die besonders schutzwürdig sind. Das ist absolut inakzeptabel und nicht europarechtskonform“, so Ehrig. Nach dem österreichischen Modell wären auch Kommunikationsmetadaten von Personengruppen wie Journalisten, Anwälten und Beratungsstellen betroffen.
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen nötig
Nicht akzeptabel ist aus vzbv-Sicht außerdem der österreichische Vorschlag, die Vorgaben des Datenschutzes durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen zu streichen. Diese Regelungen müssten aus Verbrauchersicht auf Browser- und andere Hersteller von Kommunikationssoftware erweitert werden, um verletzliche Verbrauchergruppen zu schützen.
Cookie-Zwang verhindern
Kritisch sieht der vzbv zudem auch einen Vorschlag der deutschen Bundesregierung. Werbefinanzierte Online-Dienste sollen die Nutzung von Angeboten davon abhängig machen können, dass Nutzer dem Setzen von Cookies für Werbezwecke zustimmen. Diese Erlaubnis würde die in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausdrücklich festgelegte Freiwilligkeit der Einwilligung für einen großen Anwendungsbereich untergraben.
„Allen Bestrebungen, das Schutzniveau der DSGVO durch die e-Privacy-Verordnung abzuschwächen, erteilt der vzbv eine deutliche Absage“, so Ehrig.
Spiel auf Zeit
Bereits am 26. Oktober 2017 hatte das Europäische Parlament seine Position zur Verordnung abgestimmt. Die österreichische Ratspräsidentschaft droht mit ihren Vorschlägen, den Prozess nun entscheidend zu verlangsamen. Möglich ist nun, dass die Trilog-Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission nicht mehr vor der EU-Wahl 2019 begonnen oder gar abgeschlossen werden können. Damit würde die wichtige Reform in weite Ferne rücken, was eine große Rechtsunsicherheit zur Folge hätte.